Am 10.03.23 wurde der 18-jährige Fahrer eines E-Scooters einer Verkehrskontrolle unterzogen. An dem E-Scooter war ein für das Vorjahr ausgestellte Versicherungskennzeichen (Farbe: grün) angebracht. Ein aktueller Versicherungsschutz bestand nicht, so dass gegen den Fahrer ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

Am 10.03.23 wurde der 46-jährige Fahrer eines E-Scooters, an dem ein für das Vorjahr ausgestelltes grünes Versicherungskennzeichen angebracht war, einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass für den E-Scooter weiterhin ein gültiger Versicherungsschutz bestand, da es versäumt wurde, das aktuell gültige schwarze Versicherungskennzeichen an diesem anzubringen. Im Zuge der weiteren Kontrolle konnte bei dem Fahrer jedoch Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Eine diesbezügliche Überprüfung ergab einen Wert von 1,58 Promille. Gegen den Fahrer wurde ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet.

(PM POL)