Beim Zollamt Weil am Rhein-Autobahn wurde Ende Januar eine Warensendung mit 105 E-Scootern nicht zur Einfuhr über die Schweiz nach Deutschland zugelassen. Die elektrisch betriebenen Roller, welche von einem deutschen Händler hätten weiter vertrieben werden sollen, erfüllten nicht die EU-Sicherheitsstandards. So lagen den Fahrzeugen keine deutschsprachigen Gebrauchsanweisungen vor und es fehlte eine Erklärung des in China ansässigen Herstellers, dass die Roller hinsichtlich der Sicherheitsstandards der EU geprüft wurden. Demzufolge waren die Waren nicht korrekt mit dem CE-Logo gekennzeichnet.

Die Zollbeamtinnen und -beamten meldeten ihre Zweifel an der Sicherheit der Produkte und damit an der Einfuhrfähigkeit an das Regierungspräsidium Tübingen, welches wegen einer Gefahr, die für Verbraucher von den Fahrzeugen ausgehen könnte, ein Einfuhrverbot aussprach.

Fast zur gleichen Zeit wurde die Einfuhr zweier in China hergestellter „Körperoptimierungsgeräte“ ebenfalls wegen mangelnder Verbrauchersicherheit gestoppt. Einem Diodenlasergerät, welches zur nachhaltigen Körperhaarentfernung eingesetzt werden, und eine Apparatur, welche mittels elektromagnetischer Stimulation im menschlichen Gewebe die Fettverbrennung und gleichzeitig den Muskelaufbau bewirken sollte, waren ebenfalls keine Bedienungsanweisungen beigefügt, es fehlte jeweils die Angabe einer Ansprechperson in der EU und die für die Enthaarungsmaschine mitgelieferte Laserschutzbrille war ohne Informationsblatt vorhanden. Auch in diesen beiden Fällen verweigerte das Regierungspräsidium Tübingen die Erlaubnis zur Einfuhr in die EU und nach Deutschland.

Zöllnerinnen und Zöllner fertigen bei den Grenz- und Binnenzollämter tagtäglich Unmengen an gewerblichen Warensendungen für den deutschen und EU-Markt ab. Von A, wie Aal, bis Z, wie Zupfinstrument, ist da alles dabei. Das geschulte zöllnerische Auge richtet sich dabei auf die Erhebung von Abgaben, um ausländischen Anbietern keinen Wettbewerbsvorteil gegenüber inländischen Unternehmen zu verschaffen. Bei allen Waren, besonders bei elektronischen und elektrischen Geräten oder auch bei Spielsachen, richten die Beamtinnen und Beamten den Fokus auch auf die Produktsicherheit im Sinne der von der Europäischen Union festgelegten Standards. Bestehen hierzu Zweifel, wird die zuständige Marktüberwachungsbehörde – in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Tübingen – eingeschaltet, das den Fall abschießend bewertet und ggf. die Einfuhrabfertigung versagt. Verbraucherinnen und Verbraucher kommen dann nicht mit den Gerätschaften in Berührung und setzen sich unbewusst keiner Gefahr aus.

(PM HZA-LÖ)