Der 37. Rheinland-Pfalz-Tag wirft seine Schatten voraus und nach langer Vorplanung erfolgt nunmehr die Umsetzung auf den innerstädtischen Flächen. Um einen reibungslosen und vor allem sicheren Aufbau der Infrastruktur u. a. im Bereich der Bühnenplätze zu gewährleisten, bedarf es vorab zu der Ausweisung einiger Haltverbotsbereiche auf bestimmten öffentlichen Verkehrsflächen. Auf folgenden Straßen und Plätzen werden daher bereits Anfang Juni die ersten absoluten Haltverbotsbereiche (Verkehrszeichen 283) ausgewiesen. Diese sind im Einzelnen:

Ab Montag, dem 05.06.2023
– Unbefestigter Parkplatz (Schotterparkplatz) zwischen Kreishaus und Tennisanlage auf der Insel Silberau

Ab Mittwoch, dem 07.06.2023
– Bewirtschafteter Parkplatz „Untere Wipsch“ entlang der Straße „Oranienweg“

Ab Donnerstag, dem 08.06.2023 (Fronleichnam)
– Unbefestigter Parkplatz (Schotterparkplatz) vor dem Gelände der Bartholomäusmarkthalle entlang der Straße „Kohlschied“

Ab Freitag, dem 09.06.2023
– Teilbereiche in der östlichen Römerstraße sowie der Gartenstraße

Zu Beginn der 24. Kalenderwoche (ab 12.06.2023) folgt die Ausweisung weiterer Haltverbotsbereiche u. a. in der Viktoriaallee, der Römerstraße, Auf dem Marktplatz Wipsch und im Bereich der Jahnstraße.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere die Kraftfahrzeugführer, auf die frühzeitig aufgestellten mobilen Beschilderung (Haltverbote mit Zusatzzeichen) zu achten und zum Parken abgestellte Kraftfahrzeuge in diesen Bereichen rechtzeitig zu entfernen.

Für die unvermeidbaren Verkehrsbeeinträchtigungen sowohl während den Veranstaltungstagen als auch bei den Auf- und Abbauarbeiten rund um den Rheinland-Pfalz-Tag wird um Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.

(PM VG BEN)