Rund 400 Einsatzkräfte von Zoll, Steuerfahndung und Bundes- und Landespolizei sowie mehrere Staatsanwälte durchsuchten am heutigen Tag in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern – Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen – parallel etwa 40 Geschäfts- und Privaträume mit Schwerpunkt im Raum Speyer sowie weitere Durchsuchungsobjekte in der Rhein-Neckar-Region und im Saarland.
Den Maßnahmen, die von Beamten des Hauptzollamts Saarbrücken – Finanzkontrolle Schwarzarbeit Landau -, des Zollfahndungsamts Frankfurt/Main und der Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle des Finanzamts Neustadt/Weinstraße koordiniert und vor Ort von Kräften der saarländischen Polizei sowie der Bundespolizei unterstützt wurden, gingen umfangreiche Ermittlungen gegen organisierte Formen der Schwarzarbeit in der Baubranche voraus. Die Beschuldigten stehen im Verdacht, über Jahre hinweg in erheblichem Umfang Arbeiter, die teilweise illegal zu diesem Zweck nach Deutschland eingeschleust wurden, “schwarz“ bzw. „teilschwarz“ beschäftigt und entlohnt und damit insbesondere den Fiskus und die Sozialversicherungsträger erheblich geschädigt zu haben. Dies sollte mit dem Verbuchen von Rechnungen, denen zumindest zum Teil keine tatsächlichen Leistungen zugrunde lagen, verschleiert werden, also mit sogenannten Schein- bzw. Abdeckrechnungen.
In rechtlicher Hinsicht wird den Beschuldigten Steuerhinterziehung, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, gewerbsmäßiger Betrug sowie Einschleusen von Ausländern vorgeworfen.
Im Rahmen der umfangreichen Durchsuchungsmaßnahmen wurde zahlreiches Beweismaterial (Unterlagen und Daten) gesichert, ferner ein fünfstelliger Bargeldbetrag sichergestellt.
Hintergrundinformation:
Hinter Scheinrechnungen, die auch gerne als Abdeckrechnungen benannt werden, steckt ein ausgeklügeltes System. Für diese Art von Rechnungen gibt es einen illegalen Markt. In der Regel bieten sogenannte „Servicegesellschaften“ sie an. Den Ablauf eines solchen Geschäftes kann man sich beispielhaft so vorstellen: Die Bauunternehmer bestellen bei einer solchen Firma eine Scheinrechnung. Sie überweisen dann die Rechnungssumme. Später erhalten sie den Betrag abzüglich einer Provision von fünf bis zehn Prozent in bar zurück. Mit dieser gefälschten Rechnung kann der Bauunternehmer bei Kontrollen behaupten, dass die Arbeiten ein Subunternehmer übernommen hat. Mit dem zurückgezahlten Geld werden in der Folge oftmals die nicht zur Sozialversicherung angemeldeten Arbeitnehmer entlohnt.
Auch der vermeintliche Subunternehmer hat zunächst kein Problem. Denn der Betreiber der Servicegesellschaft hat sich ebenfalls eine solche Rechnung besorgt und verweist auf die nächste Firma in der Kette. An unterster Stelle steht in der Regel eine bereits ‚beerdigte‘ Servicefirma, die von den Behörden nicht mehr überprüfbar ist. Diese Firmen existieren in der Regel nicht länger als ein Jahr. Als Gesellschafter sind meist Strohleute oder schlicht gefälschte Personalien eingetragen.
(PM StA)