Wenn sich Kinder und Jugendliche auf verschiedenen sozialen Medien bewegen, dort chatten oder Nachrichten austauschen, sind sie der Gefahr des Cybergrooming und der ungewollten Konfrontation mit pornografischem Material ausgesetzt. Oft wird den Opfern dabei vorgegaukelt, sie würden sich mit Gleichaltrigen austauschen. In Wahrheit aber sind es häufig Erwachsene, die sich melden, um auf diesem Weg sexuelle Kontakte anzubahnen. Wer Kinder und Jugendliche im Internet derart bedrängt, muss mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen.
Das Bundeskriminalamt (BKA) nimmt als Zentralstelle der deutschen Polizei eine Vielzahl von Hinweisen mit Deutschlandbezug aus dem In- und Ausland entgegen, um Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch zu schützen und diesen zu stoppen.
Was ist Cyber-Grooming
Cyber-Grooming ist eine Form von Online-Missbrauch, bei der eine Person, in der Regel ein Erwachsener, das Internet oder andere elektronische Kommunikationsmittel verwendet, um ein Kind oder einen Jugendlichen zu manipulieren, zu belästigen oder sexuell zu missbrauchen. Die Täter geben sich oft als Gleichaltrige aus oder nutzen gefälschte Identitäten, um das Vertrauen ihrer jungen Opfer zu gewinnen.
Die Täter von Cyber-Grooming versuchen, eine emotionale Bindung zu ihren Opfern aufzubauen, indem sie ihnen Komplimente machen, Interesse an ihren Problemen zeigen und versprechen, ihnen zu helfen oder beizustehen. Dies geschieht oft über soziale Netzwerke, Messaging-Apps oder Online-Spiele, wo Kinder und Jugendliche Zeit verbringen.
Sobald die Täter das Vertrauen ihrer Opfer gewonnen haben, können sie versuchen, sexuell expliziten Inhalt zu teilen oder anzufordern, Nacktfotos oder Videos zu senden oder sogar persönliche Informationen zu sammeln, um die Kinder später zu erpressen oder zu bedrohen.
Einmal auf diese Weise hergestelltes sexualisiertes Bild- oder Videomaterial bleibt weiter im Umlauf. Es wird in der Regel getauscht, an Dritte weitergegeben oder auf andere Weise verbreitet. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Neue und unbekannte Aufnahmen ermöglichen den Tätern oft, an weiteres, wenig verbreitetes kinder- und jugendpornografisches Material zu gelangen.
Cyber-Grooming ist illegal und gefährlich, da es zu schweren emotionalen und physischen Schäden für die Opfer führen kann. Eltern und Erziehungsberechtigte sollten ihre Kinder über die Risiken des Internets aufklären und ihnen beibringen, wie sie sich online sicher verhalten können. Es ist auch wichtig, die Online-Aktivitäten der Kinder zu überwachen und sicherzustellen, dass sie wissen, wie sie unangemessenes Verhalten melden können.
In den USA besteht für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten eine rechtliche Verpflichtung zur Meldung von Hinweisen auf Cybergrooming oder Kinderpornografie an das „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC). Von dort erhielt das BKA im Jahr 2022 rund 136.000 Meldungen mit Deutschlandbezug. Zudem ist auf europäischer Ebene ein ähnliches Zentrum wie das NCMEC geplant („CSA-Verordnung“), für das der entsprechende Rechtsrahmen noch festgelegt werden muss.
Weiterführende Informationen zu den Themen Cybergrooming und sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche finden sich unter: www.bka.de/cybergrooming