Am Dienstagabend alarmierten besorgte Bürger die Bundespolizei, als sie drei Personen entlang der Schnellfahrstrecke Köln – Frankfurt/Main in den Gleisen entdeckten. Es handelte sich um zwei Erwachsene und ein Kind, die in Richtung des Langer-Issel-Tunnels gingen. Einsatzkräfte stellten die Familie an ihrem Privatfahrzeug fest, nachdem sie Blumen pflücken wollten und ihrem Sohn einen vorbeifahrenden ICE zeigen wollten. Das unverantwortliche Verhalten führte zu einer einstündigen Streckensperrung. Die Bundespolizei warnt eindringlich davor, Bahnanlagen zu betreten, da dies zu lebensgefährlichen Verletzungen führen kann.

Das Betreten oder der Aufenthalt in der Nähe einer Schnellfahrstrecke birgt eine Vielzahl von Gefahren, die oft unterschätzt werden. Züge auf solchen Strecken erreichen extrem hohe Geschwindigkeiten von bis zu 300 km/h. Diese Geschwindigkeiten machen es schwierig, sich rechtzeitig vor einem herannahenden Zug in Sicherheit zu bringen. Selbst wenn ein Zug eine Notbremsung einleitet, benötigt er aufgrund seiner Masse einen erheblichen Bremsweg von bis zu 3 Kilometern. Zudem sind moderne Züge auf Schnellfahrstrecken oft fast lautlos, insbesondere bei hohen Geschwindigkeiten. Dies bedeutet, dass sie sich einem unvorsichtigen Passanten oft unbemerkt nähern, was das Risiko einer Kollision erheblich erhöht.

Der Sog, der von einem vorbeifahrenden Zug erzeugt wird, ist ein weiteres Risiko, das oft unterschätzt wird. Wenn ein Zug mit hoher Geschwindigkeit an einer Person vorbeifährt, erzeugt er einen Luftstrom, der stark genug sein kann, um eine Person vom Bahnsteig oder vom Rand der Gleise zu ziehen. Selbst wenn der Zug noch einige Meter entfernt ist, kann der Sog bereits spürbar sein und eine unvorbereitete Person aus dem Gleichgewicht bringen oder sogar umwerfen.

Des Weiteren sind viele Schnellfahrstrecken elektrifiziert, was bedeutet, dass sie mit Stromleitungen ausgestattet sind. Das Betreten dieser Gleise kann zu einem lebensgefährlichen elektrischen Schock führen, wenn man mit den Stromleitungen in Kontakt kommt. Abgesehen von den physischen Gefahren sind auch strafrechtliche Konsequenzen zu beachten. Das Betreten von Gleisen oder das Aufhalten in ihrer Nähe ist nicht nur lebensgefährlich, sondern auch strafbar. Personen, die dabei erwischt werden, riskieren rechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen oder sogar Haftstrafen.

(PM BPOL,red)