Am Montag, den 09.09.2024, führten Beamte der Polizeiinspektion Linz am Rhein Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes durch. Eine 17-jährige Polizeischülerin führte dabei sogenannte „Testkäufe“ in mehreren Supermärkten, Tankstellen und Kiosken in den Verbandsgemeinden Unkel, Linz und Bad Hönningen durch. Ziel dieser Testkäufe war es zu überprüfen, ob branntweinhaltige Alkoholika und Tabakwaren an Minderjährige abgegeben werden.
Von den insgesamt 16 getesteten Verkaufsstellen gaben in 11 Fällen die Verkäufer jugendgefährdende Substanzen an die Minderjährige aus, was einer Beanstandungsquote von fast 70% entspricht. In den meisten dieser Fälle wurde weder nach dem Alter der Käuferin gefragt noch ein Ausweisdokument verlangt.
Laut Jugendschutzgesetz werden sowohl der verantwortliche Verkäufer als auch der Gewerbetreibende bei Verstößen sanktioniert. Für Gewerbetreibende können Bußgelder zwischen 500 und 2.000 EUR fällig werden, während für Verkäufer Strafen von 100 bis 250 EUR vorgesehen sind.
(PM POL,red)