In einer koordinierten internationalen Aktion der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) und dem Bundeskriminalamt (BKA) wurden gestern zwei Haftbefehle vollstreckt. Beamte des HLKA nahmen die Verdächtigen fest und stellten umfangreiche Beweismittel sicher.

Symbolbild: Sicherheitsbanner

Die Beschuldigten, 19 und 28 Jahre alt, stammen aus Darmstadt und dem Rhein-Lahn-Kreis. Ihnen wird vorgeworfen, kriminelle Infrastrukturen im Internet betrieben zu haben, die unter anderem für den Handel mit Betäubungsmitteln in erheblichem Umfang und für Computersabotage durch DDoS-Angriffe genutzt wurden.

Im Mittelpunkt der Vorwürfe steht der Verdacht des banden- und gewerbsmäßigen Betriebs einer illegalen Handelsplattform im Internet nach § 127 des Strafgesetzbuchs. Der Haftrichter hat bereits Untersuchungshaft angeordnet.

Die Beschuldigten sollen als Administratoren der Plattform „Flight RCS“ synthetische Cannabinoide und Designerdrogen zum Verkauf angeboten haben. Die Drogen, beliebt bei Jugendlichen und oft in Form von Vape Pens konsumiert, führten vermehrt zu schweren Vergiftungen und Notfällen. Gleichzeitig wird ihnen vorgeworfen, an der Plattform „Dstat.CC“ beteiligt gewesen zu sein, die eine zentrale Rolle in der Durchführung von DDoS-Angriffen spielte. Diese Plattform stellte umfassende Listen und Bewertungen von Stresser-Diensten bereit, die den Nutzern – auch ohne technisches Wissen – Angriffe auf Webseiten und Online-Dienste ermöglichten.

Die Ermittlungsmaßnahmen sind Teil der internationalen Operation PowerOff, einer Kooperation zahlreicher Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung von DDoS-Diensten. Insgesamt durchsuchten Beamte in Zusammenarbeit mit dem BKA und der Polizei Nordrhein-Westfalen sieben Objekte in Frankfurt am Main, Darmstadt, dem Rhein-Lahn-Kreis und dem Rheinisch-Bergischen-Kreis. Auch in Frankreich, Griechenland, Island und den USA wurden zeitgleich Maßnahmen ergriffen.

Dabei wurde die IT-Infrastruktur der kriminellen Plattformen sichergestellt, was die Grundlage für weitere Ermittlungen gegen Verkäufer und Nutzer schafft. Der Zugriff verdeutlicht die Effektivität der internationalen Strafverfolgung gegen die Underground Economy.

Oberstaatsanwalt Dr. Benjamin Krause, Leiter der ZIT, erklärte: „Dieser erneute Schlag gegen die Underground Economy im Internet zeigt, dass kriminelle Handelsplattformen nicht nur im Darknet, sondern auch im Clearnet existieren. Es ist gelungen, diese Infrastruktur zu zerschlagen und die Verdächtigen zu identifizieren.“

Andreas Röhrig, Präsident des HLKA, äußerte sich ebenfalls zufrieden: „Die Vorwürfe gegen die Festgenommenen wiegen schwer. Dieser Ermittlungserfolg belegt, dass es im Internet keine Anonymität für Straftäter gibt und dass auch hochkomplexe, internationale Verfahren erfolgreich verlaufen.“

Martina Link, Vizepräsidentin des BKA, fügte hinzu: „Erneut zeigt sich, dass wir durch internationale Zusammenarbeit erfolgreich gegen Cyberkriminelle vorgehen können. Auch im digitalen Raum beweisen die Sicherheitsbehörden ihre Handlungsfähigkeit!“

(PM BKA,red)