Am 11. März 2026 führte die Polizeiinspektion Andernach gemeinsam mit dem Ordnungsamt und dem Jugendamt der Stadt Andernach Jugendschutzkontrollen in Form von „Testkäufen“ im Stadtgebiet durch. Ziel war es, zu prüfen, ob Einzelhändler die geltenden Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf von Alkohol und Tabakwaren einhalten.

Für die Testkäufe wurden zwei Schüler im Alter von 13 und 14 Jahren eingesetzt. Die Jugendlichen handelten nach Einverständnis ihrer Eltern und aus eigenem Willen. Insgesamt acht Supermarkt- und Lottofilialen wurden überprüft. Dabei nahmen die Testkäufer alkoholische Getränke aus dem Regal oder erkundigten sich an der Kasse nach Tabakwaren und Vapes.

In fünf Filialen wurden die Testkäufer korrekt abgewiesen, in drei Filialen gelang es ihnen jedoch, alkoholische Getränke zu erwerben. Unmittelbar nach den Testkäufen führten die Einsatzkräfte Gespräche mit den betroffenen Kassiererinnen und Kassierern sowie den Geschäftsführungen. Dabei wurden Verwarnungen ausgesprochen, Lob- oder Tadelbriefe übergeben und Folgekontrollen angekündigt. Gegen die drei Filialen, in denen Alkohol verkauft wurde, wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.

Die Polizei weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Abgabe von jugendgefährdenden Produkten an Minderjährige eine Ordnungswidrigkeit nach dem Jugendschutzgesetz darstellt und im Wiederholungsfall mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden kann.

(PM POL, red [LW])