Am Donnerstagvormittag kam es in der Neuwieder Straße in Dierdorf zu einem Sachbeschädigungsdelikt im Straßenverkehr. Die Geschädigte beabsichtigte mit ihrem PKW in eine Seitenstraße abzubiegen, die ein Fußgänger hinter einem anderen Fahrzeug überquerte. Die Geschädigte gab an, dass sie bei der Wahrnehmung des Fußgängers gefahrlos abbremsen konnte. Der Fußgänger nahm dies offensichtlich anders wahr. Er schlug mit seinem Regenschirm auf die Motorhaube und Windschutzscheibe des PKW ein und entfernte sich anschließend von der Tatörtlichkeit. Im Rahmen der Fahndungsmaßnehmen wurde der Beschuldigte an einem Einkaufsmarkt in der Königsberger Straße angetroffen. Nach erfolgter Belehrung in seiner Eigenschaft als Beschuldigter verweigerte er eine Aussage. Sein mitgeführter Regenschirm wurde zur Beweissicherung sichergestellt. Gegen den 36-jährigen Beschuldigten ist aufgrund der Sachbeschädigung an einem Kraftfahrzeug ein Strafverfahren eingeleitet worden. Der Sachschaden wird auf einen Betrag im unteren 4-stelligen Bereich geschätzt.

(PM POL)