Mit der Aussage, dass sich Sprengstoff an seiner Schuhsohle befindet, hat ein 74-Jähriger am 24. April für eine Alarmierung der Bundespolizei am Flughafen Frankfurt gesorgt. Der Deutsche hatte die Drohung – die er später als Scherz bezeichnete – gegenüber dem Personal in der Luftsicherheitskontrolle geäußert. Bei der anschließenden Kontrolle des Mannes wurde kein Sprengstoff gefunden. Dennoch hat seine Aussage Konsequenzen. Mit falschen Behauptungen ist nicht zu scherzen und auch vermeintliche Späße können bestraft werden. In diesem Fall besteht der Straftatverdacht der Störung des öffentlichen Friedens. Diese Straftat kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.
(PM BPOL)