Am 15. Juni 2023 unterzeichneten die Präsidentin der Generalzolldirektion, Colette Hercher, und der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann, die Vereinbarung zwischen der Generalzolldirektion und dem Bundespolizeipräsidium über die Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität und illegalen Beschäftigung.
Die grenzüberschreitende Zuführung von Arbeitskräften und missbräuchliche Beschäftigung am Arbeitsmarkt verursachen jährlich enorme Ausfälle in den Kassen der Sozialversicherung sowie bei den Steuereinnahmen. Durch kriminelle Organisatoren wird dabei die Visaliberalisierung ausgenutzt, um legale Einreise und Aufenthalt vorzutäuschen. Die sich häufig anschließende unerlaubte Beschäftigung und insbesondere die Nichtmeldung zur Sozialversicherung führt zu enormen Schäden und Lohndumping.
Im Jahr 2022 führte die Bundespolizei im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität bundesweit zwölf Ermittlungsverfahren, denen der Verdacht auf Einschleusung von Ausländern zum Zwecke der illegalen Beschäftigung zugrunde lagen. Der Zoll führte in den Deliktsfeldern „Menschenhandel“, „illegale Ausländerbeschäftigung“ und „Schleusung im Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung“ im Jahr 2022 zehn Ermittlungsverfahren im Bereich der Organisierten Kriminalität.
Mit der Unterzeichnung wird die Zusammenarbeit in der Schleusungskriminalität und der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zwischen den beiden Bundesbehörden verstärkt und ausgebaut. Ziele der engen Zusammenarbeit sind neben der Unterbindung grenzüberschreitender irregulärer Migration und illegaler Beschäftigung u.a. die Aufdeckung und Zerschlagung krimineller Netzwerke sowie das Erkennen von Brenn- und Deliktsschwerpunkten durch abgestimmte und gemeinsame Maßnahmen. Insbesondere die Bekämpfung der Deliktsfelder des Einschleusens von Ausländern, der illegalen Beschäftigung, des Vorhaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie aller weiteren deliktischen Ausprägungen im Rahmen von Schwarzarbeit stehen im Vordergrund der Kooperationsvereinbarung.
O-Ton Präsidentin der Generalzolldirektion, Colette Hercher: „Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Zoll und Bundespolizei ist schon lange erprobt und erfolgreich, wird aber durch diese Vereinbarung bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität ein neues Niveau erreichen.“
O-Ton Präsident der Bundespolizei, Dr. Dieter Romann: „Die geschlossene Kooperationsvereinbarung stellt einen Meilenstein in der ressort- und behördenübergreifenden Zusammenarbeit dar. Damit bekämpfen wir die Schleusungskriminalität zum Zwecke der illegalen Beschäftigung wesentlich effektiver. Dafür bin ich Frau Präsidentin Hercher der Generalzolldirektion auch persönlich sehr dankbar.“
Hintergrund:
Die Bundespolizei und der Zoll tauschen im Rahmen der Vereinbarung Lageerkenntnisse im Zusammenhang mit Schleusungskriminalität sowie illegaler Beschäftigung aus. Die Lageerkenntnisse gewährleisten ein gemeinsames Lagemonitoring auf regionaler sowie örtlicher Ebene. Im Rahmen definierter Lageschwerpunkte werden regelmäßig gemeinsame Prüfungs- und Kontrolleinsätze angestrebt. Im Bereich von Ermittlungen, in denen die Deliktsbereiche der jeweils anderen Behörde betroffen sind, erfolgt ein intensiver Austausch sowie gegenseitige Unterstützung.
(PM BPOL)