Aufnahme: Hauptzollamt Lörrach

Wegen Urkundenfälschung in vier Fällen im Zusammenhang mit einer beabsichtigen Geschäftsprüfung des Zolls verhängte das Amtsgericht Lörrach gegen einen 45-jährigen, in der Reinigungsbranche tätigen Unternehmer aus dem Landkreis Lörrach eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatte dem Mann nach einer ersten verdachtslosen Prüfung an seinem Firmensitz, wo er nicht angetroffen werden konnte, eine erneute Prüfung angekündigt und ihn aufgefordert, sich mit der Zollbehörde in Verbindung zu setzen. Seine wiederholte Reaktionslosigkeit führte schließlich zunächst zu förmlich zugestellten Zwangsgeldandrohungen und weiter zu Zwangsgeldfestsetzungen. Die Bescheide hatte der Mann dann jeweils mit selbstgefertigten Etiketten versehen, welche auf eine Unzustellbarkeit schließen ließen und solchen der Deutschen Post täuschend ähnlich waren. Die Umschläge hatte er anschließend in einen Briefkasten geworfen, woraufhin sie dem Zoll wieder zugestellt wurden. Das Nachahmen der Aufkleber hatte das Hauptzollamt Lörrach schließlich als mutmaßliche Urkundenfälschung bei der Staatsanwaltschaft Lörrach zur Anzeige gebracht. Auf deren Antrag setzte das Amtsgericht Lörrach per Strafbefehl die Geldstrafe gegen den kreativen Unternehmer fest. Der Strafbefehl ist seit Juni rechtkräftig.

(PM HZA-LÖ)