Im Rahmen einer Verkehrskontrolle in Westerburg kann beim männlichen Fahrzeugführer mit georgischer Staatsbürgerschaft ein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen werden, welcher die erlaubten 90 Tage überschritten hat und er sich somit illegal in Deutschland aufhält. Bei der Sachverhaltsaufnahme kann Gefahr im Verzug begründet und eine Durchsuchung seiner Wohnanschrift, ebenfalls in Westerburg, erwirkt werden. Hier können weitere 3 männliche georgische Staatsbürger festgestellt werden. Einer von diesen versuchte sich dabei auf dem Dachboden zu verstecken. Im Rahmen der Nahbereichsfahndung konnten weitere 2 männliche Georgier mit der Anschrift in Verbindung gebracht werden. Alle festgestellten Personen sind illegalen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland und gehen teilweise einem Arbeitsverhältnis nach, obwohl keine Arbeitserlaubnis vorliegt. Nach Sachverhaltsaufnahme und Fertigung entsprechender Strafanzeigen wird durch die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Montabaur die Ausreise der Personen aus der Bundesrepublik Deutschland koordiniert.

(PM POL)