Am 23.02.2024 erreichte hiesige Dienststelle ein Zeugenhinweis darüber, dass an einem augenscheinlichen PKW mit Verbrennungsmotor das amtliche Kennzeichen eines Elektroautos angebracht sei. Im Rahmen der Überprüfung wurde durch die eingesetzten Beamten festgestellt, dass das amtliche Kennzeichen einem anderen, als dem vor Ort befindlichen PKW, zuzuordnen ist. Es wurden entsprechende Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eröffnet.
(PM POL)