In der Nacht zum 30.12.2024, gegen 0:50 Uhr, meldete eine Personengruppe am Peter-Altmeier-Ufer in Koblenz, dass aus einem Fahrzeug mehrfach Böller in ihre Richtung geworfen wurden. Bereits zuvor war offenbar gezielt ein Böller auf eine Person aus der Gruppe geworfen worden, während diese sich auf einem Parkplatz am Peter-Altmeier-Ufer aufhielt.

Dank gezielter Fahndungsmaßnahmen konnte die Polizei Koblenz das flüchtige Fahrzeug ausfindig machen. Bei der Kontrolle stellten die Beamtinnen und Beamten vier männliche Tatverdächtige im Alter von 19 bis 22 Jahren fest. Der Verdacht gegen die Männer erhärtete sich im Verlauf der Ermittlungen.

Gegen die Tatverdächtigen wird nun wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt.

Wichtige Hinweise zum Umgang mit Feuerwerkskörpern

Aus aktuellem Anlass erinnert die Polizei Koblenz daran, dass Feuerwerkskörper nur am 31.12.2024 und 01.01.2025 gezündet werden dürfen. Jegliches Abbrennen außerhalb dieses Zeitraums stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Zudem kann der unsachgemäße Umgang mit Pyrotechnik schwere Verletzungen verursachen.

Feuerwerkskörper erreichen Temperaturen von mehreren hundert bis über tausend Grad Celsius und bergen daher ein erhebliches Gefahrenpotenzial. Wenn durch den Einsatz solcher Gegenstände Personen zu Schaden kommen oder gefährdet werden, können strafrechtliche Konsequenzen folgen, wie beispielsweise der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung.

Die Polizei Koblenz bittet um einen verantwortungsvollen Umgang mit Pyrotechnik, um Verletzungen und strafbare Handlungen zu vermeiden.

(PM POL,red)