Für sechs Monate hinter Gitter wanderte am 10. Mai ein 29-jähriger Deutscher. Bundespolizisten verhafteten den Mann bei der Einreisekontrolle aus Sri Lanka. Die Staatsanwaltschaft München suchte mit Haftbefehl nach dem Mann, gegen den das Amtsgericht München wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz vor rund einem Jahr Strafbefehl erlassen hatte. Die Geldstrafe in Höhe von 2.685 Euro sowie eine Geldbuße über 500 Euro war der 29-Jährige bislang schuldig geblieben. Zudem schuldete er der Gerichtskasse noch 200 Euro Ordnungsgeld aus einem anderen Verfahren. Da er bei seiner Festnahme die offenen Beträge nicht begleichen konnte, muss der Mann nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von sechs Monaten verbüßen. Die Bundespolizei lieferte den Mann in die Justizvollzugsanstalt Preungesheim ein.
Um 3.320 Euro reduzierte sich die Urlaubskasse einer 46-jährigen Deutschen. Bundespolizisten nahmen die Frau bei der Ausreisekontrolle nach Sansibar fest. Wegen Steuerhinterziehung in sieben Fällen hatte das Amtsgericht Hildesheim bereits 2019 einen Strafbefehl über insgesamt 5.200 Euro gegen die Frau erlassen. Hieraus waren noch 3.320 Euro offen, sodass der Frau nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 166 Tagen drohte. Ihr Sohn zahlte den Betrag bei einer Polizeidienststelle in Peine ein, sodass die Frau ihre Reise fortsetzen konnte.
100 Tage Haft drohten zudem einem 37-jährigen Algerier, den Bundespolizisten bei der Ausreisekontrolle nach Algier festnahmen. Wegen Erschleichens von Leistungen suchte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf mit Haftbefehl nach dem Mann, der vom dortigen Amtsgericht im September 2018 zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.200 Euro verurteilt worden war. Die noch offene Reststrafe in Höhe von 1.000 Euro konnte er auf der Wache bezahlen, sodass auch er seine Reise antreten konnte.
(PM BPOL)