Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – führten heute koordinierte Maßnahmen gegen zehn mutmaßliche Mitglieder der Online-Gruppierung „New World Order“ in sechs Bundesländern durch. Den Verdächtigen wird vorgeworfen, als führende Köpfe einer kriminellen Vereinigung aktiv Straftaten wie Cybermobbing und Cyberstalking organisiert zu haben.

Im Rahmen dieser Ermittlungen durchsuchten das BKA und die Polizeien der Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen in den frühen Morgenstunden insgesamt zehn Wohnungen. Dabei wurden zahlreiche elektronische Geräte und Speichermedien beschlagnahmt.

Die „New World Order“ ist eine ausschließlich online agierende Gruppe, die insbesondere gegen Menschen aus der Online-Streamer-Community vorgeht, oftmals auch gegen besonders verletzliche oder kognitiv beeinträchtigte Personen. Diese Opfer, von den Tätern als „Masken“ bezeichnet, wurden durch die Gruppierung massiv bedroht, beleidigt und verfolgt. Die Gruppe verbreitete verfassungswidrige Symbole und volksverhetzende Inhalte, um die Opfer zu schikanieren und zur Aufgabe ihrer Online-Aktivitäten zu zwingen, was als „Masken-Games“ bekannt ist.

Zusätzlich zu diesen Einschüchterungen betreiben Mitglieder der Gruppe sogenanntes „Doxing“, wobei sie unter Vorspiegelung falscher Identitäten und mithilfe manipulierter Telefonnummern versuchen, personenbezogene Daten ihrer Opfer zu erlangen und in Streams zu veröffentlichen. Die Gruppe missbrauchte auch Notrufdienste, indem sie falsche Notfälle meldete, um Behörden zu Einsätzen in den Wohnungen der Opfer zu bewegen. Dieser gefährliche Akt wird „Swatting“ genannt und kann dazu führen, dass Spezialkräfte bei den Opfern auftauchen.

Mit den heutigen Maßnahmen setzen ZIT und BKA ein deutliches Zeichen gegen Bedrohung, Diskriminierung und Hass im Netz. Auch bei der jüngsten Aktion im März 2024, die auf frauenfeindliche Hasskriminalität im Internet abzielte, zeigten die Behörden ihre Entschlossenheit. Auch diesmal wird klargemacht: Online-Kriminalität bleibt nicht unbeachtet. Die Täter müssen mit umfassender strafrechtlicher Verfolgung rechnen, besonders wenn sie schutzbedürftige Menschen ins Visier nehmen.

(PM BKA,red, Symbolbild)