Während Verkehrskontrollen im Berichtszeitraum fielen den Kräften der Polizeiinspektion Neuwied drei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz auf. In allen Fällen wurden E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum geführt, ohne dass die Fahrzeugführer einen aktuellen Versicherungsschutz nachweisen konnten. Die Beschuldigten waren offenbar nicht darüber informiert, dass das Versicherungskennzeichen jährlich zum 01.03. gewechselt werden muss. Die Polizei Neuwied erinnert eindringlich daran, dass E-Scooter aktuell ein blaues Versicherungskennzeichen führen müssen, um einen gültigen Versicherungsschutz für das Jahr 2024 zu dokumentieren.
(PM POL,red)