Am 20.06.2022 wurden im Rahmen mobiler Verkehrskontrollen erneut drei E-Scooter festgestellt, die ohne den erforderlichen Versicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr geführt wurden. Gegen die Fahrer wurde jeweils ein Strafverfahren eingeleitet; die Weiterfahrt untersagt. Bereits in der letzten Woche mussten die Beamten mehrere gleichgelagerte Verstöße feststellen. Einige der Fahrer standen zudem unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen. Die Polizei Neuwied weist diesbezüglich nochmal alle Fahrer von E-Scootern auf folgende grundsätzlich geltende Regelungen hin:
- Mindestalter 14 Jahre
- Betriebserlaubnis erforderlich
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 und maximal 20 km/h
- Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich (zum 01.03. eines jeden Jahres eine neue Versicherungsplakette)
Des Weiteren heißt es auch für Rollerfahrer: Neben den Vorschriften der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung gelten viele Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Straßenverkehrsgesetz (StVG) für Fahrer von E-Scootern ebenfalls. Danach darf mit einem E-Scooter nur auf Radwegen, Fahrradstraßen sowie Radfahrstreifen gefahren werden. Sind diese nicht vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Die Nutzung auf Gehwegen ist verboten. Auch mit ausgeschaltetem Motor darf nicht auf Gehwegen gefahren werden. Weiter gilt das Verbot der Handynutzung während der Fahrt und das grundsätzliche Verbot des Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss (Promillegrenzen wie für PKW).
(PM POL)