Auf Anfrage bestätigt die Staatsanwaltschaft Koblenz, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, das sich u.a. wegen des Verdachts des versuchten Totschlages gegen eine jugendliche Person richtet. Die Tat soll sich in Westerburg ereignet haben.
Der Beschuldigte wurde am 31.01.2023 vorläufig festgenommen und am 01.02.2023 einer Haftrichterin vorgeführt, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Untersuchungshaft anordnete. Der Beschuldigte befindet sich mithin in Untersuchungshaft.
Die Ermittlungen dauern noch an.
Weitere Informationen können aktuell noch nicht bekanntgegeben werden.
Rechtlicher Hinweis:
Gemäß § 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet mithin weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht hätten, noch, dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit bestünde. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr stets die Unschuldsvermutung.
Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist oder zu führen sein wird. Für den Beschuldigten gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung.
(PM StA,red)