Am vergangenen Mittwoch führte die Luftsicherheitskontrolle eines 68-jährigen Mannes am Flughafen Frankfurt zu einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der Gehstock des nigerianischen Reisenden erwies sich als alles andere als harmlos – er verbarg tatsächlich eine gefährliche Waffe.
In dem Gehstock war ein Degen versteckt, dessen Klinge eine Länge von 32 Zentimetern hatte. Aufmerksam gewordene Luftsicherheitsassistenten entdeckten bei der Kontrolle den ungewöhnlichen Gegenstand und alarmierten sofort die Bundespolizei vor Ort. Die Polizeibeamten bewerteten den Stockdegen als eine im Sinne des Waffengesetzes verbotene Waffe. Dies lag daran, dass der Degen in einem alltäglichen Gegenstand verborgen war, was eine unmittelbare Erkennung durch Dritte erschwerte. Zudem hätte die Klinge jederzeit aus dem Gehstock gezogen werden können.
Der 68-Jährige durfte seine Reise dennoch fortsetzen, aber die vermeintliche Gehhilfe wurde von den Behörden einbehalten. Nun laufen Ermittlungen gegen ihn wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.
(PM BPOL,red)