Am Dienstagabend, 09.12.2025, führte das Polizeipräsidium Koblenz unter Leitung der Polizeidirektion Neuwied einen großen Einsatz gegen Glücksspielkriminalität durch. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Koblenz wurden gleichzeitig 21 Durchsuchungsbeschlüsse umgesetzt – unter anderem in Neuwied, Linz am Rhein, Bad Hönningen, Selters (Westerwald), Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bad Honnef, Troisdorf und St. Augustin. Durchsucht wurden Gaststätten, Cafés und Privatwohnungen. Zusätzlich gab es vorbeugende Kontrollen in Koblenz und Bad Neuenahr-Ahrweiler. Rund 200 Polizeikräfte sowie die örtlichen Ordnungsbehörden waren beteiligt.

In den Objekten trafen die Beamten etwa 120 Personen an – teils beim vermuteten illegalen Glücksspiel an nicht zugelassenen Automaten. Insgesamt stellte die Polizei 75 unerlaubte Glücksspielgeräte sicher. Außerdem wurden rund 75.000 Euro Bargeld gefunden und beschlagnahmt.

Die elf laufenden Ermittlungsverfahren richten sich gegen sechs türkische, drei deutsche, einen serbisch-montenegrinischen, eine rumänische und eine bulgarische Beschuldigte. Ihnen wird vorgeworfen, ohne Genehmigung öffentlich Glücksspiele veranstaltet zu haben – meist gewerbsmäßig, also mit regelmäßiger Gewinnerzielung. Laut § 284 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 StGB drohen dafür drei Monate bis zu fünf Jahre Haft.

Während der Razzien verdichtete sich der Verdacht gegen einen Beschuldigten aus Troisdorf: Er könnte für mehrere illegale Automatenstandorte im nördlichen Rheinland-Pfalz verantwortlich sein. Er wurde vorläufig festgenommen und am Mittwoch, 10.12.2025, der Haftrichterin des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt. Diese erließ wegen Verdunkelungsgefahr einen Haftbefehl.

In einem der Objekte wurde außerdem eine Schusswaffe gefunden. Daher wird zusätzlich ein Verstoß gegen das Waffengesetz geprüft.

Alle sichergestellten Beweise – darunter Datenträger, Unterlagen und Aufzeichnungen – werden nun ausgewertet. Polizei und Staatsanwaltschaft hoffen so herauszufinden, ob und wie die bisher elf getrennt geführten Verfahren miteinander verbunden sind.

(PM StA)