Am 28.06.2023 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Pizzeria in Bochum. Die Zöllner stellten einen 26-jährigen Mann nach kurzer Flucht aus dem Hinterausgang.
Der indische Staatsbürger hatte nur einen portugiesischen Aufenthaltstitel. Pass oder Aufenthaltstitel, die ihm hier die Arbeitsaufnahme gestattet hätten, besaß er nicht und wurde aufgrund des Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen.
Die Ermittlung ergab, dass er sich seit vielen Jahren schon illegal in Deutschland aufhält. Durch eine Zentrale Ausländerbehörde ist er zur Fahndung ausgeschrieben. Die Staatsanwaltschaft ordnete die Zahlung einer Sicherheitsleistung durch den Inder an, über seinen weiteren Verbleib und die Folgemaßnahmen entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Bochum.
Seinen Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.
Zusatzinformation:
Unionsbürger haben das Recht, sich fast ohne Beschränkungen und ohne besondere Erlaubnis in den anderen Staaten der EU aufzuhalten und dort erwerbstätig zu sein. Sie werden dabei in fast jeder Hinsicht den Staatsangehörigen des anderen Staates rechtlich gleichgestellt. Dieses Recht bezeichnet man als Freizügigkeit.
Ausländerinnen und Ausländer, die nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen, benötigen in aller Regel für die Einreise, den Aufenthalt und die Arbeitsaufnahme in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Ohne diesen ist ihre Beschäftigung illegal. Zudem arbeiten sie „schwarz“, haben weder Kranken- noch Unfallversicherung, keinen Anspruch auf Altersversorgung oder Arbeitslosengeld. Die Beiträge hierfür spart sich der Arbeitgeber und erhöht damit illegal seinen Gewinn.
(PM HZA-DO)