Vor dem Hintergrund der Einführung des neuen Cannabisgesetzes führte die Polizei Lahnstein am 10.04.2024 an mehreren Kontrollstellen Verkehrskontrollen, mit dem Schwerpunkt der Überwachung der Verkehrstüchtigkeit der Verkehrsteilnehmer durch. Bei vier Verkehrsteilnehmern wurde festgestellt, dass sie aufgrund vorangegangenem Betäubungsmittelkonsums, nicht hätten am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass trotz der Gesetzesänderung, was den Konsum von Cannabis betrifft, die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, weiterhin nicht erlaubt ist und strafbar bleibt.
(PM POL)