Zugangs- und Taschenkontrollen an allen Verwaltungsgebäuden – Sicherheitsmaßnahmen als Konsequenz aus Überfall in Linz

„Wenn Einzelne unserer Gesellschaft vermehrt Schreckliches zufügen wollen, ist es fahrlässig, nach Bekundungen des Unfassbaren und Bedauerns einfach zur Tagesordnung überzugehen. Vielmehr wird zu Recht konkretes Handeln erwartet und das ist es, was wir im Rahmen unserer Fürsorgepflicht und unserer Möglichkeiten tun“.

Was Landrat Achim Hallerbach feststellt, erfährt im Neuwieder Kreishaus erste Umsetzung. Mit einem Bündel an Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von Besucherinnen und Besuchern sowie ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zieht die Kreisverwaltung Neuwied unmittelbare Konsequenzen aus dem mutmaßlichen Attentatsversuch in der Polizeiinspektion Linz vom vergangenen Freitag. Die Schutzmaßnahmen betreffen zunächst den Zugang zum Kreishaus einschließlich der weiteren Dienstgebäude und sind seit dem 10. September 2024 gültig.

So wird an den Eingängen des Kreishauses, des Gebäudes Gesundheitsamt und des Dienstgebäudes „Rudolf-Diesel-Straße“ mit Führerscheinstelle und Kfz-Zulassung während der regulären Öffnungszeiten eine Zugangskontrolle einschließlich Taschenkontrolle durch Sicherheitskräfte durchgeführt. Dabei kommen auch sogenannte Handscanner zum Einsatz, mit denen die Bürger wie Besucher auf gefährliche Gegenstände kontrolliert werden.

Zudem wird die Nutzung des barrierefreien Zugangs zum Kreishaus über den Hinterhof dahingehend eingeschränkt, dass Besucherinnen und Besucher zunächst klingeln müssen und daraufhin eine separate Kontrolle stattfindet.

Vor diesem Hintergrund wurden an den jeweiligen Eingängen entsprechende Hinweisschilder mit dem Hinweis: „Zutritt nach vorheriger Einlass-/ Taschenkontrolle. Mitführen und Einbringen von Messern oder gefährlichen Gegenständen verboten“ angebracht. „Gerade letzteres mag zunächst übertrieben erscheinen. Tatsächlich aber scheint gerade im Hinblick auf das Mitführen von Waffen zumindest bei Einzelnen die Auffassung zu bestehen, dass alles erlaubt, ist, was nicht ausdrücklich verboten wurde.

So herrscht zumindest verbal und juristisch dingfest Klarheit“, betont der stellvertretende Büroleiter der Kreisverwaltung, Florian Nußbaum.

Landrat Hallerbach bittet um Verständnis für die geregelten Zugangskontrollen. „Pro Tag betreten weit über 500 Menschen unser Verwaltungsgebäude, rund 300 Personen pro Tag suchen unsere Ausländerbehörde auf. Insbesondere unsere jungen Kolleginnen und Kollegen sind durch die Ereignisse sehr verunsichert. In den vergangenen Wochen und Monaten hat es auch in unserem Haus, konkret in der Ausländerbehörde, Übergriffe und Tätlichkeiten von Kunden gegeben, teils mit Polizeieinsatz und nachgelagerten Hausverbot. Sicherheit geht jetzt vor Vertrauen, der Schutz unsere Kolleginnen und Kollegen ist mir sehr wichtig“.

Achim Hallerbach weist zudem darauf hin, dass der Umgangston und das Verhalten mancher Besucher rauer geworden sind und teilweise nicht mehr akzeptabel seien. Deshalb bittet der Landrat als Dienstherr um Verständnis für die Maßnahmen: „Der Zugang und die Wahrnehmung der Termine in der Kreisverwaltung sind weiterhin möglich, jedoch müssen gewisse Regeln beachtet werden, die letztendlich zur Sicherheit Aller beitragen”, betont der Landrat und fährt fort:

„Vielfach sind uns die Hände gebunden. Wir können nicht alles machen und von dem, was machbar ist, nicht alles direkt tun. Die mit Nachfragen nach übergreifenden weiteren Maßnahmen verbundenen Sorgen und Nöte kann ich nachvollziehen. Gleichwohl sind Bund und Land gefragt, die gesetzlichen Voraussetzungen auch beim Bürokratieabbau und stringenten, schlanken Einreise- und Abschiebeverfahren zu schaffen, so dass dem Sicherheitsbedürfnis unserer Bürgerinnen und Bürger Genüge getan wird“, stellt Landrat Hallerbach abschließend fest.

(PM KV NR)