Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen einen 34-jährigen italienischen Staatsbürger Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts in Koblenz erhoben. Ihm wird vorgeworfen, am 22.12.2023 seine frühere Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung in Neuwied heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben (Mord).
Die Anklageschrift beschreibt, wie der Angeschuldigte die Beziehung nicht akzeptierte und die Verstorbene unter Druck setzte, keine neue Beziehung einzugehen. Als er den Verdacht schöpfte, dass sie einen neuen Partner habe, habe er beschlossen, ihr das Leben zu nehmen.
Er griff sie von hinten an, schlug mindestens fünfmal mit einem Hammer gegen den Hinterkopf, fügte ihr mit einem Küchenmesser mehrere Stiche in den Rücken und einen Schnitt an der Kehle zu. Der Tod der Geschädigten trat unmittelbar ein.
Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Das Landgericht wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Fortdauer der Untersuchungshaft entscheiden.
Rechtliche Hinweise:
Wegen Mordes gemäß § 211 Abs. 2 StGB macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen grausam oder aus sonst niedrigen Beweggründen tötet. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitsstrafe vor.
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Allein mit der Erhebung einer Anklage ist weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung des Angeschuldigten verbunden. Für den Angeschuldigten gilt daher ebenfalls weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung.
(PM StA,red)