Am Dienstag, 26.11.2024, wurde in Niederwerth ein Paket gestohlen, das zuvor von einer Transportfirma gemäß eines bestehenden Ablagevertrags an der Wohnanschrift des Empfängers hinterlegt worden war.

Videoaufnahmen belegen Diebstahl

Laut den vorliegenden Videoaufzeichnungen wurde das Paket nach der Ablage entwendet. Der genaue Tatzeitpunkt sowie die Identität des Täters sind Gegenstand weiterer Ermittlungen.

Wichtig: Haftung bei Ablageverträgen

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zustellung eines Pakets mit der Hinterlegung an der vereinbarten Ablagestelle gemäß Ablagevertrag rechtlich abgeschlossen ist. Eine mögliche Paketversicherung greift in solchen Fällen in der Regel nicht mehr.

Betroffene sollten daher prüfen, ob die Vereinbarung eines Ablagevertrages für ihre Wohnsituation sinnvoll ist und gegebenenfalls alternative Zustelloptionen nutzen, um sich vor Diebstählen zu schützen.

(PM POL,red)