Am 21.06.2024 erstattete ein Geschädigter auf der Dienststelle der Polizei Andernach Strafanzeige. Über ein Onlineportal für Kraftfahrzeuge war er auf einen PKW aufmerksam geworden, den er für über 30.000 EUR erwerben wollte. Nachdem er den Betrag überwiesen hatte, stellte sich bei Rückfragen an die Verkäuferfirma heraus, dass diese zwar real existiert, die angegebene Bankverbindung jedoch nicht zu ihnen gehört. Zudem hatte die Firma den PKW nicht zum Verkauf angeboten und war bereits in ähnliche Fälle verwickelt gewesen, bei denen ihr Name missbräuchlich verwendet wurde. Eine Nachfrage bei der Hausbank des Geschädigten ergab, dass das Geld bereits abgebucht worden war und die Möglichkeit einer Rückbuchung fraglich sei. Durch rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Bank des Täterkontos konnte dieses eingefroren werden, wodurch die Überweisung nicht auf dem Täterkonto einging und das Geld an das Absenderkonto zurückgesandt wurde. So konnte der finanzielle Schaden für den Geschädigten abgewendet werden.

(PM POL,red)