Weil sie sich im Juni letzten Jahres gegenüber einer Zollbediensteten mehr als unflätig benommen hatte, setzte das Amtsgericht Lörrach gegen eine 30jährige Finnin wegen Beleidigung eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro fest. Die Frau, welche ihren Wohnsitz in der Schweiz hat, wollte sich am Service-Schalter des Zolls in Weil am Rhein-Friedlingen die Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen für in Deutschland gekaufte Ware ausstellen lassen, um so in den Genuss der Rückzahlung der Mehrwertsteuer durch den deutschen Händler zu kommen. Die Prüfung durch die Zollbedienstete, ob die Frau im Abgleich mit ihrem Schweizer Aufenthaltsstatus die Voraussetzungen zum Erhalt des Stempelabdrucks auf ihren Ausfuhrkassenzetteln erfüllte, dauerte ihr wohl zu lange. Sie beschimpfte die Zöllnerin deshalb äußerst vulgär und bezeichnete sie zudem als Nazi. Das Hauptzollamt Lörrach erstattete daraufhin Anzeige wegen Beleidigung gegen die Frau bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig.
(PM HZA-LÖ)