erhebliche Ladelücke zur Stirnwand des Aufliegers

Am Dienstag, 29.11.2022 kontrollierte die Schwerverkehrsgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz auf der BAB 3, Rastplatz „Sessenhausen“ gegen 16:00 Uhr einen Sattelzug eines osteuropäischen Transportunternehmens.

Ein Blick in die Frachtunterlagen zeigte dem Kontrolleur, dass der Fahrer nahezu 24 Tonnen Stahlplatten geladen hatte, welche von den Niederlanden zu einem Empfänger in Süddeutschland befördert werden sollten.

verladene Stahlplatten

Pech nur für den Fahrer, dass nicht allein die Ladepapiere, sondern auch die Ladung in Augenschein genommen wurden. Fazit: Die Stahlplatten waren mit nur 10 Spanngurten gesichert und rutschhemmendes Material wurde fehlerhaft eingesetzt. Weiterhin bestanden nicht unerhebliche Ladelücken und insbesondere fehlte es an formschlüssiger Verladung in Fahrtrichtung. Die Ladung war daher mehr als unzureichend gesichert.

Aufgrund der desolaten Ladungssicherung bestand dauerhaft die Gefahr, dass die Ladung bei etwaigen Brems- oder Ausweichmanövern hätte verrutschen und möglichenfalls Stirn- oder Bordwand des Aufbaus durchschlagen und auf die Fahrbahn herabstürzen können. Erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit oder Unfallereignisse wären mögliche Folgen gewesen.

beschädigte Bremsscheibe des Aufliegers

Dass neben der mangelhaften Ladungssicherung defekte Bremsscheiben mit teilweise nicht unerheblichen Rissbildungen an allen drei Achsen des Sattelaufliegers festzustellen waren, rundete das negative Bild für den Kontrolleur ab.

Die Weiterfahrt wurde dem Fahrer an Ort und Stelle untersagt. Erst nach fachgerechter Reparatur der Aufliegerbremse und ordnungsgemäßer Sicherung der Ladung wird er die Fahrt wieder fortsetzen können. Den Fahrer und das osteuropäische Unternehmen erwarten jetzt entsprechende Anzeigen.

(PM POL)