Europaweiter Großeinsatz mit Durchsuchungen und Festnahmen in Rheinland-Pfalz, Bayern, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Thüringen

Mit Durchsuchungen und Festnahmen sind Kräfte aus Rheinland-Pfalz, Bayern, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland heute (3. Mai 2023) an einem europaweiten Großeinsatz beteiligt. Hintergrund ist ein Verfahren mit Bezug zur italienischen organisierten Kriminalität, das sich gegen Verantwortliche und Mitglieder der Vereinigung ‚Ndrangheta richtet. Den Beschuldigten wird unter anderem Geldwäsche, bandenmäßige Steuerhinterziehung, gewerbsmäßiger Bandenbetrug sowie Rauschgiftschmuggel vorgeworfen.

Das Verfahren wird durch eine gemeinsame Ermittlungsgruppe geführt, an der Europol und Eurojust beteiligt sind. Neben den bereits benannten Beteiligten zählen weitere Sicherheitsbehörden aus Belgien, Frankreich, Italien, Portugal und Spanien dazu, die zeitgleich Maßnahmen in ihren Zuständigkeitsbereichen umsetzen.

Rund 500 Einsatzkräfte der Polizei Rheinland-Pfalz vollstrecken unter der Führung des Landeskriminalamtes insgesamt 10 Haftbefehle und 57 Durchsuchungsbeschlüsse. Unterstützt werden sie dabei von Spezialeinheiten des Bundes und anderer Länder sowie des Zolls und der Steuerfahndung. Die Sachleitung liegt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz.

In Nordrhein-Westfalen durchsuchen rund 500 Einsatzkräfte – darunter die Einsatzhundertschaft, das Spezialeinsatzkommando und Diensthundeführer – insgesamt 51 Objekte (Häuser, Wohnungen, Büros und Geschäftsobjekte). Des Weiteren vollstrecken sie 15 Haftbefehle, die im Vorfeld durch die Ermittler der bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) erwirkt wurden. Ergänzend finden Durchsuchungen in vier Objekten in Erfurt (Thüringen) statt, wo ein weiterer EU-Haftbefehl vollstreckt wird.

In Bayern ermitteln die Staatsanwaltschaft München I und das Bayerische Landeskriminalamt gegen acht Personen. Seit heute Morgen durchsuchen mehr als 130 Einsatzkräfte neun Objekte, gegen fünf Personen werden EU-Haftbefehle vollstreckt.

Ermittler des Dezernats für Organisierte Kriminalität des Landespolizeipräsidiums Saarland vollstrecken in Saarbrücken einen Haftbefehl gegen einen 47-jährigen Mann. Dessen Haus und Geschäftsräume werden ebenso durchsucht, wie von ihm angemietete Räumlichkeiten in Saarlouis. An den Maßnahmen sind rund 30 Einsatzkräfte beteiligt, darunter auch Spezialeinheiten und die Bereitschaftspolizei.

Die Durchsuchungen dienen dem Auffinden von Beweismaterial. Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel, dauern an. Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung gelten die Beschuldigten als unschuldig.

Der Schwerpunkt der rheinland-pfälzischen Ermittlungen richtet sich eine italienische Großfamilie kalabresischen Ursprungs, deren Mitglieder sich unter anderem im Raum Mayen und Koblenz niedergelassen haben.

Es ist gelungen, alle 10 Beschuldigten, gegen die das vom Amtsgericht Koblenz zuvor auf Antrag der StA Koblenz Haftbefehle erlassen hat, festzunehmen. 6 Beschuldigte wurden in Deutschland festgenommen, 4 Festnahmen erfolgten zeitgleich in Italien. Derzeit laufen die gerichtlichen Vorführungen der in Deutschland Festgenommenen beim Amtsgericht Koblenz, das nunmehr über die Anordnung der Untersuchungshaft zu entscheiden hat. Die 4 in Italien festgenommen Beschuldigten sollen zeitnah nach Deutschland überstellt werden. „Deutschland darf sich nicht zu einem Rückzugsgebiet für mafiose Strukturen entwickeln. Der vorliegende Fall zeigt, dass internationale, organisierte Kriminalität nur durch grenzüberschreitende, enge Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden erfolgreich bekämpft werden kann.“, sagt Mario Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Koblenz. Die Beschuldigten sind zwischen 25 und 46 Jahre alt. 9 Beschuldigte haben die italienische Staatsangehörigkeit, eine Beschuldigte ist rumänische Staatsangehörige. 7 Beschuldigte haben ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz (Mayen und Koblenz), zwei Beschuldigte wohnen im Kreis Wuppertal und ein Beschuldigter wohnt im Kreis Bonn. Den aktuell im Verfahren der StA Koblenz festgenommenen 10 Beschuldigten wird in den Haftbefehlen zur Last gelegt, als Bande gewerbsmäßig Betrugsstraftaten begangen zu haben. Die Ermittlungen haben bestätigt, dass die Gruppierung grenzüberschreitend agierte und Teil eines italienischen Familienverbundes sind, den die italienischen Strafverfolgungsbehörden der `Ndrangheta zurechnen. Die Beschuldigten haben in Deutschland, namentlich auch in Rheinland-Pfalz, ein Geflecht aus Schein- und Briefkastenfirmen, eine Logistik bestehend aus Lagerhallen und Transportunternehmen sowie eine personelle Arbeitsstruktur aufgebaut. Diese Strukturen wurden nach dem Ergebnis der Ermittlungen auch genutzt, um Straftaten zu begehen.

Die Ermittlungen, namentlich die Auswertung der sichergestellten Unterlagen und Datenträger, wird aufgrund des erheblichen Umfangs eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Die Maßnahmen sind noch nicht abgeschlossen.

Rechtliche Hinweise:

Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass oder Vollzug eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist. Auch für den inhaftierten Beschuldigten gilt daher weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung. Der gewerbsmäßige Bandenbetrug wird gemäß § 263 Abs. 5 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(PM StA/LKA-RP)