Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Koblenz und des Polizeipräsidiums Koblenz
Die Kriminaldirektion Koblenz hat am 15.06.2023 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Koblenz im Zuge eines gegen 17 Beschuldigte gerichteten Ermittlungskomplexes bei einem Einsatz im Großraum Koblenz insgesamt 23 Durchsuchungsbeschlüsse und 11Haftbefehle vollstreckt. Die durchsuchten Objekte befinden sich in Koblenz, Mülheim-Kärlich, Kettig, Bad Ems, Nassau, Bad Breisig, Boppard und Darmstadt.
Die allesamt männlichen Beschuldigten sind zwischen 20 und 51 Jahre alt und besitzen die deutsche, türkische, pakistanische, albanische, syrische, libanesische, togoische und französische Staatsbürgerschaft.
Hintergrund der Polizeiaktion, an der mehr als 300 Beamte beteiligt waren, sind umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminaldirektion Koblenz wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, insbesondere wegen des Vorwurfs des unerlaubten und teilweise bandenmäßigen Handeltreibens mit Marihuana, Amphetamin und Kokain in nicht geringer Menge.
Alle Beschuldigten, gegen die Haftbefehle vorlagen, konnten im Rahmen des Einsatzes angetroffen und festgenommen werden. Acht der festgenommenen Beschuldigten, die allesamt von ihrem gesetzlichen Schweigerecht Gebrauch gemacht haben, wurden im Anschluss an die Verkündung der Haftbefehle beim Amtsgericht Koblenz in verschiedene Justizvollzugsanstalten in Rheinland-Pfalz verbracht und befinden sich in Untersuchungshaft. Bei zwei weiteren Beschuldigten wurde der Haftbefehl zwischenzeitlich gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, nachdem sie sich zu den Tatvorwürfen weitgehend geständig eingelassen haben. Ein weiterer Haftbefehl wurde zwischenzeitlich aufgehoben, weil gegen die zunächst festgenommene Person kein dringender Tatverdacht mehr vorlag.
Die Durchsuchungsmaßnahmen führten zum Auffinden vielfältiger Beweismittel, u.a. geringen Mengen Betäubungsmitteln, Bargeld, zwei Schusswaffen und zahlreichen Mobiltelefonen, die nunmehr umfassend auszuwerten sind.
Im Hinblick auf die noch laufenden Ermittlungen können derzeit weitergehende Informationen – auch auf Nachfrage – nicht mitgeteilt werden. Ein Zusammenhang mit den bei der Staatsanwaltschaft Koblenz geführten Ermittlungen gegen mögliche Angehörige der kriminellen Organisation `Ndrangheta besteht nicht.
Rechtliche Hinweise:
Gemäß § 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet mithin weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht hätten, noch, dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit bestünde. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr die Unschuldsvermutung für die Beschuldigten.
Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.
(PM StA)