Telefonbetrüger versuchen derzeit, vor allem ältere Menschen mittels sogenannter Schockanrufe um ihr Geld oder wertvollen Schmuck zu bringen. Dabei wird oftmals der Enkeltrick mit dem Callcenter-Betrug kombiniert.

Was sind Schockanrufe?

Bei einem sogenannten „Schockanruf“ geben sich Betrüger am Telefon als Verwandte (meist Tochter/Sohn oder Enkel) oder als ein mit einem Vorgang betrauter Polizeibeamter oder Rechtsanwalt aus und täuschen eine Notsituation vor. Sie wollen die Angerufenen dazu bringen, Geld oder Wertsachen, wie teuren Schmuck, an sie zu übergeben. Die Anrufer berichten etwa von einem Verkehrsunfall, in dessen Folge ein Familienmitglied sofort operiert werden müsse. Die Operation könne jedoch nur dann durchgeführt werden, wenn sie vorher in bar bezahlt wird. Betrüger setzen mit Schockanrufen Opfer unter Zeitdruck. Lassen Sie sich deshalb am Telefon auf keinen Fall unter Druck setzen oder zu kurzfristigen Entscheidungen verleiten – egal, wie plausibel eine Situation zunächst dargestellt wird.

Kombination von Betrugsmaschen: Falscher Polizeibeamter und Enkeltrick

Es kommen auch Anrufe an, bei denen vorgegeben wird, dass Geld und Wertsachen im Bankschließfach nicht mehr sicher seien und zur Verwahrung an die Polizei übergeben werden müssten. Als Variante wird den potenziellen Opfern auch gesagt, dass es sich bei deren Geld, das auf dem Bankkonto liegt, um Falschgeld handelt, das durch die Polizei überprüft werden muss.

Um den eigentlichen Schwindel zu verschleiern, setzen Betrüger mitunter auch auf die Kombination verschiedener Betrugsmaschen: So folgt auf den Anruf eines (absichtlich) offensichtlichen Enkeltrickbetrügers ein Anruf eines vermeintlichen Polizeibeamten, der nach dem betrügerischen Enkel fahndet.

Denken Sie daran: Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotrufnummer 110 an! Das machen nur Betrüger. Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110. Nutzen Sie dafür nicht die Rückruftaste.

  • Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen.
  • Rufen Sie den Angehörigen unter der Ihnen bekannten Nummer an.
  • Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen!
  • Ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu oder verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!

Sicherheitsberatung für Senioren

Die von der Polizei in Koblenz ausgebildeten Senioren-Sicherheitsberaterinnen im Rhein- Lahn-Kreis möchten ihre Erfahrung und ihr Wissen an die Bürgerinnen weitergeben. Sie sind als Multiplikatoren nicht mehr wegzudenken und haben als Ansprechpartner*innen eine hohe Akzeptanz. Sie sind Dank der regelmäßig durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen des Polizeipräsidiums Koblenz oder externen Referenten immer gut informiert und können ihr Ehrenamt fachkundig ausüben.

Sie informieren u. a. zu diesen Themen:

  • Verbraucherschutz für ältere Menschen
  • Haustürgeschäfte, Kaffeefahrten und Gewinnmitteilungen
  • Sicherheitsmerkmale Euro (Banknoten u. Münzen)
  • Kostenfalle Handy und Wertsachenkennzeichnung
  • Sicherheit an der Haustür
  • Enkeltrick
  • „Mit mir nicht!“ Gemeinsam gegen falsche Polizeibeamte

Wer als Senioren-Sicherheitsberater*in tätig ist, erfahren Sie beim Seniorenbüro „Die Brücke“, Uschi Rustler, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems, Tel.: 02603/972-336, E-Mail: uschi.rustler@rhein-lahn.rlp.de., Internet: www.rhein-lahn-bruecke.de. Weitere Informationen unter www.polizei.rlp.de. Hotline: 0800/550660 sowie bei der Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Koblenz, Tel.: 0261/1031.

(PM KV Rhein-Lahn-Kreis)