Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Ausländerrecht und wegen illegaler Beschäftigung
Am 19. Oktober 2022 durchsuchten Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund die Firmenräume eines Siegener Bauunternehmens und die Privaträume der Inhaber.
Vorausgegangen waren Baustellenkontrollen. Hier hatten die Zöllner festgestellt, dass nordmazedonische Bauarbeiter ohne erforderliche Aufenthaltstitel und ohne Anmeldung zur Sozialversicherung beschäftigt wurden.
Bei der Durchsuchung stellten die Zollbeamten Teile der Buchhaltung, elektronische Speichermedien und die Smartphones der Beschuldigten als Beweismittel sicher. Sie werden nun ausgewertet.
Weiteres Ungemach droht dem Firmenchef: Er war kurz vor Eintreffen der Zöllner mit seinem Fahrzeug von der Firma zu einer Baustelle gefahren. Die Zöllner wussten jedoch, dass er nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins ist. Hier folgt eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Pikant: Erst vor einem Monat hatte die Staatsanwaltschaft Siegen eine empfindliche Geldstrafe gegen ihn wegen desselben Tatvorwurfs verhängt.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Hintergrundinfo
Drittstaatsangehörige wie die nordmazedonischen Bauarbeiter benötigen eine deutsche Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, um als Arbeitnehmer oder Selbstständige hier arbeiten zu dürfen.
Dem Arbeitgeber drohen Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und wegen der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Hier sind Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren und zusätzlich Bußgelder bis zu 500.000 Euro möglich.
In speziellen Branchen wie hier im Baugewerbe müssen Arbeitnehmer spätestens mit Beginn ihrer Tätigkeit zur Sozialversicherung angemeldet sein. Alleine der Verstoß gegen diese im Baugewerbe sehr gut bekannte „Sofortmeldepflicht“ ist immer ein deutlicher Hinweis auf Schwarzarbeit. Die nicht angemeldeten Arbeitnehmer haben keinen Versicherungsschutz, können keine Altersversorgung aufbauen, erhalten meist auch viel zu wenig Lohn.
Die Arbeitgeber bereichern sich so auf Kosten ihrer Arbeitnehmer, auf Kosten der steuerzahlenden Bürger und auf Kosten ihrer ehrlichen Mitbewerber. Daher sind alleine bei Verstößen gegen die Regelungen zum Mindestlohn Bußgelder bis zu 500.000 Euro möglich.
(PM HZA-DO)