Bei einer Verkehrskontrolle am Abend des 02.12.22 konnten bei einem 34-Jährigen Fahrzeugführer aus der VG Weißenthurm eine AAK von 0,8 Promille festgestellt werden. Der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt. Aufgrund der Feststellungen erwarten den Mann nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige und ein Bußgeld von 500,- EUR.

Während einer Streifenfahrt konnte der Fahrer eines E-Scooters ohne Kennzeichen im Bereich des Sohler Wegs in Neuwied angetroffen und kontrolliert werden. Auf das fehlende Kennzeichen angesprochen gab der 19-Jährige Fahrer an, dass das Kennzeichen zu Hause abgenommen und vergessen wurde wieder zu montieren. Eine Anzeige wegen fehlender Pflichtversicherung konnte der Fahrer nach polizeilicher Verifizierung des Sachverhalts zwar abwenden. Letztlich wurden durch die kontrollierenden Beamten allerdings Anzeichen auf zeitnah zurückliegenden Konsum von Betäubungsmitteln konstatiert. Nach erfolgter Belehrung räumte der Fahrer den Konsum von Marihuana am Vorabend ein. Entsprechend wurde auch hier die Weiterfahrt untersagt und dem Fahrer eine Blutprobe entnommen. Auch den Fahrer des E-Scooters erwartet nun aufgrund der Trunkenheitsfahrt gem. §24a II StVG eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Im Rahmen der Streifentätigkeit fiel den Beamten am Morgen des 04.12.22, gegen 02:30 Uhr, im Bereich Leutesdorf ein silberner PKW Renault auf, welcher im Zuge der Nachfahrt deutliche Schlangenlinien fuhr. Das Fahrzeug wurde innerhalb der Ortslage Leutesdorf einer Verkehrskontrolle unterzogen. Beim Öffnen der Fahrzeugtür konnte starker Alkoholgeruch aus dem PKW wahrgenommen werden. Auf Ansprache reagierte der alleinige Fahrzeuginsasse nur stark verzögert. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,57 Promille. Der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt. Den 45-Jährigen Fahrzeugführer erwartet entsprechend aufgrund der Feststellungen eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.

Die Polizei Neuwied wird auch weiterhin verstärkt Verkehrskontrollen, insbesondere im Hinblick auf die Fahrttüchtigkeit, im Dienstgebiet durchführen. Wir wünschen allzeit gute Fahrt und empfehlen das Fahrzeug bei jeglichen Konsum stehen zu lassen.

(PM POL)