Im Juni haben mehrere Betroffene die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz über Anrufe informiert, bei denen die Anrufer vorgaben, Mitarbeiter von Gewinnspielfirmen zu sein. Sie behaupteten, die Angerufenen hätten einen Gewinnspielvertrag abgeschlossen und diesen nicht gekündigt. Den Angerufenen wurde dann mitgeteilt, dass sie nun die einmalige Möglichkeit zur Sonderkündigung für 79 Euro hätten, ansonsten würde das Abo weiterlaufen. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) raten, sich nicht verunsichern zu lassen und keinesfalls auf das Angebot einzugehen.

Eine Verbraucherin berichtet:

Eine Frau meldete sich bei der Hotline der Verbraucherzentrale, nachdem sie einen verdächtigen Anruf erhalten hatte: „Ich erhielt einen Anruf, bei dem ein Mann behauptete, ich hätte ein Probeabo für Lotto abgeschlossen und hätte dieses gemäß den AGB kündigen müssen. Jetzt gäbe es die Möglichkeit einer Sonderkündigung für 79 Euro. Dafür sollte ich meine IBAN mitteilen, um alles zu verifizieren. Ich erklärte ihm, dass ich nichts abgeschlossen habe. Er lachte und wiederholte, dass das Abo dann weiterlaufen würde und der Betrag von meinem Konto abgebucht werde. Als ich nach seinem Namen und der Firma fragte, ignorierte er mich und wiederholte sich einfach.“ Die Verbraucherin ging nicht weiter auf den Anruf ein. Betrüger versuchen immer wieder, sensible Daten von Verbrauchern zu erhalten.

Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben folgende Tipps zur Abwehr unseriöser Anrufe:

  • Lassen Sie sich nicht auf unerwünschte Gespräche ein: Dies schützt vor untergeschobenen Verträgen und künftigen Anrufen. Beenden Sie auffällige Gespräche frühzeitig: Das ist Ihr gutes Recht und nicht unhöflich.
  • Geben Sie am Telefon keine Auskünfte über personenbezogene Daten und Konten an unbekannte Personen. Bankdaten werden niemals telefonisch abgefragt oder überprüft.
  • Die Bundesnetzagentur kann Rufnummern sperren und Betreiber mit Bußgeldern belegen. Melden Sie unseriöse Anrufe hier über das Online-Formular der Bundesnetzagentur:
    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/AnfragenBeschwerden/Beschwerde_Aerger/start.html
  • Wenn Ihnen ein Vertrag untergeschoben wurde, können Sie sich wehren. Weitere Informationen und Musterschreiben finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.

(PM LKA-RP,red)