Weil sich eine 37-Jährige weigerte nach Ausschluss von der Fahrt einen Fernzug zu verlassen musste die Bundespolizei die Maßnahmen mit Zwang durchsetzen. Aufgrund eines psychischen Ausnahmezustandes wurde die Frau in ein Zentrum für Psychiatrie eingeliefert.

Am Montagnachmittag (20.06.22) wurde die Bundespolizei zum ICE70 an den Freiburger Hauptbahnhof gerufen, um einen Fahrtausschluss durchzusetzen. Weil eine 37-Jährige während der Fahrt von Basel nach Freiburg Reisende belästigt und die Anweisungen des Zugpersonals nicht befolgt habe, war sie von der Weiterfahrt ausgeschlossen worden. Der Aufforderung durch das Zugpersonal in Freiburg auszusteigen folgte sie nicht. Auch den Aufforderungen der Bundespolizei folgte sie nicht, so dass die Maßnahmen zwangsweise durchgesetzt werden musste. Dabei soll die französische Staatsangehörige sich gesperrt und immer wieder an Sitzen und Griffen im Zug festgehalten haben, weshalb körperliche Gewalt eingesetzt werden musste.

Auch die Folgemaßnahmen auf der Dienststelle soll die 37-Jährige verweigert haben, so dass auch diese teilweise mit Zwang durchgesetzt werden mussten. Da sich die Frau offensichtlich in einem psychischen Ausnahmenzustand befand wurde sie ärztlich vorgestellt und anschließend in ein Zentrum für Psychiatrie eingeliefert. Die Bundespolizei hat ein Strafverfahren eingeleitet. Weder die 37-Jährige noch die eingesetzten Kräfte erlitten Verletzungen.

(PM BPOL)