Die Ermittlungen nach der polizeilichen Auflösung einer privaten Feier am Samstagabend in Kröv-Kövenig (Landkreis Bernkastel-Wittlich) dauern weiter an. Das Fachkommissariat für politisch motivierte Kriminalität bei der Kriminaldirektion Trier hat den Fall übernommen.
Die Polizei war am frühen Samstagabend von Anwohnern darüber informiert worden, dass in einer zu zwei Ferienhäusern gehörenden Gartenanlage eine Feier stattfinde, bei welcher offensichtlich rechtes Liedgut abgespielt wurde.
Zudem seien aus dem Garten rechtsextremistische Aussagen zu hören gewesen.
„Es zeugt von Zivilcourage, wenn Nachbarn nicht weghören. Wir brauchen diese wachsame Gesellschaft, die handelt, sobald rechtsextremistische Töne und Parolen erklingen. Nur so können die Polizei und der Staat insgesamt eingreifen und Strafverfahren einleiten“, betonte Innenminister Michael Ebling.
Aufgrund der Erkenntnisse und Zeugenaussagen hatte die Polizei unmittelbar Ermittlungen unter anderem wegen des Anfangsverdachtes einer Straftat aufgrund des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen (§ 86a StGB) eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Trier erwirkte auf Grundlage dessen bei Gericht einen Beschluss zur Durchsuchung der betreffenden Gebäude.
Kräfte des Polizeipräsidiums Trier hatten im Anschluss mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei bis in die Nacht die beiden zusammenhängenden Ferienhäuser sowie die anwesenden Personen durchsucht.
Gegen einige Mitglieder der 18-köpfigen Gruppe im Alter von 31 bis 53 Jahren bestanden bereits polizeiliche Erkenntnisse im Zusammenhang mit politisch motivierter Kriminalität. Zu großen Teilen war die Gruppe gemeinsam mit einem Bus aus Nordrhein-Westfalen angereist. Nach Abschluss des Polizeieinsatzes trat der überwiegende Teil der Personen in dem Bus auch wieder die Heimreise an. Drei mit Autos angereiste Personen verbrachten die Nacht vor Ort in ihren Fahrzeugen, da sie nicht fahrtüchtig waren, und traten am Morgen die Rückreise an. Die Beamten stellten die Schlüssel dieser Fahrzeuge in der Nacht sicher und händigten diese erst nach wieder erlangter Fahrtüchtigkeit an die Fahrzeugführer aus. Zudem wurde der Aufenthaltsort der Personen bis zu deren Abreise im Rahmen der polizeilichen Streifentätigkeit beobachtet.
Die Polizei leitete insgesamt sechs Ermittlungsverfahren ein. Darunter sind zwei Strafverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, zwei Strafverfahren wegen des Verdachtes der Volksverhetzung sowie zwei Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
(PM MdI)