38 Verstöße durch das Hauptzollamt Schweinfurt festgestellt.
71 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Schweinfurt führten am 03. Juni 2022 eine Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe durch. Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Schweinfurt wurden 280 Personen nach ihren Arbeitsbedingungen befragt. 38 Fälle beschäftigen die Beamtinnen und Beamten bis zur endgültigen Klärung weiter*:
Zwei Beanstandungen umfassen unter anderem die Vorwürfe der Beschäftigung von Ausländern, die für ihre Arbeitsausübung keine arbeitsberechtigten Aufenthaltstitel vorweisen konnten. In elf Fällen deckte der Zoll Unstimmigkeiten bei der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen auf. Bei zwei weiteren Personen wird der rechtmäßige Bezug staatlicher Leistungen (Arbeitslosengeld) überprüft. In vier Gastronomiebetrieben besteht der Verdacht, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht gewährt wurde. In 19 weiteren Fällen wurden Verstöße von Melde- und Aufzeichnungspflichten sowie Verdachtsmomente der illegalen Arbeitnehmerüberlassung festgestellt.
Im Fokus der Prüfmaßnahmen standen insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und den einhergehenden Aufzeichnungspflichten von Arbeitszeiten nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie der jeweilige Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die Prüfungen erfolgen sowohl durch Personenbefragungen, als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).
Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung neben weiteren Branchen auch einen Schwerpunkt auf das Gaststättengewerbe, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt werden.
*Die Ergebnisbetrachtung erfolgt nach derzeitigem Erkenntnisstand und steht unter dem Vorbehalt des Abschlusses der Prüfungen.
Hintergrundinfos:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt ganzjährig und regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Unter anderem führen die Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Prüfungen von Personen und Geschäftsunterlagen sowie Ermittlungen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch. Das Aufgabenfeld der FKS reicht von Präventionsaufgaben bis hin zu komplex gestalteten Missbrauchsformen von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung. Allgemeine Informationen zur Arbeit des Zolls im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen auch auf www.zoll.de zur Verfügung.