Nachdem ein 61-jähriger und ein 73-jähriger Verkehrsteilnehmer wegen Nichtbeachtung des Reißverschlussprinzips auf der Rheinstraße in Vallendar in Streit geraten waren kam es im Nachgang zu mehreren Straftaten. Nachdem man sich gegenseitig „an-gehupt“ hatte bremste einer der Beteiligten den Anderen aus und es kam zu einem Kontakt beider Fahrzeuge. Wegen eines möglichen Unfallschadens hielt der vorausfahrende Verkehrsteilnehmer dann im weiteren Verlauf der B42 an und wollte seinen Kontrahenten zur Rede stellen. Dieser schubste ihn dann erst gegen die Brust, so dass der Mann zu Fall kam. Als er wieder aufgestanden war erhielt er noch einen Faustschlag. Der Täter stieg danach in sein Fahrzeug und fuhr davon. Wegen einer geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeit (Auch, wenn der Verkehrsteilnehmer auf dem freien Fahrstreifen Vorfahrt hat, ist er verpflichtet im Reißverschlussverfahren auf seine Vorfahrt zu verzichten) erwarten die beiden Herren jetzt Strafanzeigen wegen Nötigung im Straßenverkehr und Körperverletzung.

Ein 19-jähriger Verkehrsteilnehmer befuhr mit einer Geschwindigkeit von ca. 60 Km/h während der Geschäftszeiten den stark frequentierten Parkplatz eines Einkaufszentrums in Bendorf. Als eine 32-jährige Verkehrsteilnehmerin in eine der „Kreuzungen“ des Parkplatzes von rechts einfahren wollte kam es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Der Unfallverursacher, welcher noch versuchte durch eine Vollbremsung den Zusammenstoß zu vermeiden, hinterließ auf dem Parkplatz eine Blockier-Spur in einer Länge von 18 Metern. Das Geräusch des Zusammenpralls der Fahrzeuge sowie das Quietschen der Reifen waren auch in einer Entfernung von mehreren hundert Metern deutlich zu hören. Glücklicherweise wurde bei dem Unfall niemand verletzt. Der Sachschaden dürfte im mittleren vierstelligen Bereich liegen. Gegen den Unfallverursacher wurde eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs erfasst und eine Entziehung seiner Fahrerlaubnis wird geprüft.

(PM POL)