Erst im Januar dieses Jahres wurde ein 37-Jähriger in die Schweiz überstellt. Trotz Einreisesperre versuchte er wieder nach Deutschland zu reisen. Die Bundespolizei nahm den Mann fest und schob ihn in die Schweiz zurück.

Am Donnerstagmittag (03.11.2022) versuchte der 37-Jährige von Basel mit dem Fernzug nach Deutschland einzureisen. Durch eine Streife des Zolls wurde er bei Weil am Rhein kontrolliert. Da der Mann sich nicht ausweisen konnte, wurde er beim Zughalt am Hauptbahnhof Freiburg im Breisgau der Bundespolizei übergeben. Die Überprüfung der Fingerabdrücke ergab, dass es sich um einen algerischen Staatsangehörigen handelte, der mehrfach zur Fahndung ausgeschrieben war.

Wegen Urkundenfälschung war der Mann durch ein Gericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt worden, welche mit einem Haftbefehl zu vollstrecken war. Zudem lagen noch zwei Suchvermerke zur Aufenthaltsermittlung vor. Wegen Körperverletzung und Beleidigung sollte der Aufenthaltsort des Mannes ermittelt werden. Da der Gesuchte im Januar dieses Jahres von Deutschland in die Schweiz überstellt wurde, verhängte die zuständige Ausländerbehörde eine bis 2023 zeitlich befristete Einreisesperre.

Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ein. Die geforderte Geldstrafe konnte der 37-Jährige bezahlen. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde er in die Schweiz zurückgeschoben. Die Einreisesperre wurde um weitere fünf Jahre verlängert.

(PM BPOL)