25.000 Euro Bargeld, verpackt mit Süßigkeiten und diversen Textilien, entdeckten Zöllnerinnen und Zöllner aus Gießen bei der Kontrolle einer nach Frankreich adressierten Postsendung Ende Oktober in Kassel. Sie stellten das Geld im Rahmen eines sogenannten Clearingverfahrens sicher.

Daraufhin nahmen die Fahnderinnen und Fahnder der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe Hessen des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main und des Hessischen Landeskriminalamtes umgehend die Ermittlungen auf, um die Herkunft der Barmittel zu klären.

Bild: Sichergestelltes Bargeld in einem nach Frankreich adressierten Paket. Quelle: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main

Aufgrund der Gesamtumstände des Sachverhaltes besteht der Verdacht, dass es sich hierbei um einen möglichen Liebesbetrug, einen sogenannten „Love-Scam“, handelt. Eine 69- jährige Frau aus Niedersachsen wollte das Bargeld an einen Empfänger in Frankreich versenden. Der Mann hatte sie zuvor über eine Social-Media-Plattform kontaktiert und im Laufe der so entstandenen Internetfreundschaft um die Zahlung von 25.000 Euro gebeten, da er sich vermeintlich in Schwierigkeiten befände.

„Beim sogenannten „Love-Scam“ oder „Romance-Scam“ kontaktieren Betrüger meist alleinstehende Personen via Internet, gaukeln diesen glaubhaft romantische Interessen vor, um nicht unerhebliche Geldzahlungen von ihren Opfern zu erschleichen. Nach dem Geldtransfer endet der Kontakt oftmals abrupt, sodass die Geschädigten regelmäßig nicht nur ein gebrochenes Herz, sondern auch einen hohen finanziellen Schaden durch diese Form des digitalen Heiratsschwindels erleiden“, so Carina Orth, Sprecherin des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main.

„Solche Betrugsversuche sind inzwischen leider keine Seltenheit“, so Orth weiter. Durch grenzüberschreitende Bargeldkontrollen des Zolls konnte aktuell ein weiterer „Love-Scam“ im Bezirk des Zollfahndungsamtes Frankfurt verhindert werden, als eine ebenfalls 69-jährige Frau aus Rheinland-Pfalz 18.000 Euro per Post nach Italien versenden wollte.

Die Ermittlerinnen und Ermittler von Zollfahndung und Polizei der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen Hessen und Saarland klärten die Frauen über diese Art der Betrugsmasche auf und rieten ihnen, Anzeige zu erstatten. Die Frauen können damit rechnen, dass sie das Bargeld nach Abschluss des Verfahrens zurückerhalten.

Zusatzinformationen:

Eine gesetzliche Aufgabe des Zolls ist die Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Barmitteln. Der Zoll ist hierbei befugt, sowohl Reisende als auch den grenzüberschreitenden Postverkehr auf transportierte Barmittel zu kontrollieren, die Einhaltung bestehender Anzeigepflichten zu überprüfen und Gelder bei möglichen Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen sicherzustellen. Ziel ist es, die Herkunft und den Verwendungszweck transportierter Barmittel aufzuklären und mögliche Geldwäschehandlungen sowie andere Straftaten aufzudecken. Ermittlungen im Bereich der international organisierten Geldwäschekriminalität werden durch die Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen (GFGen), bestehend aus Zollfahndung und Polizei, geführt. Im Bezirk des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main gibt es insgesamt drei GFGen mit Sitz in Wiesbaden, Mainz und Saarbrücken. Die Zollfahnderinnen und Zollfahnder ermitteln zusammen mit Polizistinnen und Polizisten der Hessischen und Rheinland-pfälzischen Landeskriminalämter und des Landespolizeipräsidiums Saarland aktiv gegen Geldwäsche.

(Gemeinsame Pressemitteilung des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main, des Hessischen Landeskriminalamtes und des Landespolizeipräsidiums Saarland)