Die Informationsveranstaltungen des Innenministeriums und der drei karnevalistischen Landesverbände des Bundes Deutscher Karneval (BDK) für Fastnachts- und Karnevalsvereine rund um Fragen der Sicherheit bei Umzügen sind abgeschlossen. Landesweit haben sich zahlreiche Karnevalistinnen und Karnevalisten sowie Fastnachterinnen und Fastnachter umfassend informiert und ausgetauscht.

Die im April 2021 in Kraft getretenen rechtlichen Rahmenbedingungen des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) zur Vorbereitung und Durchführung öffentlicher Veranstaltungen, hatten in der Anwendung und Auslegung vor Ort teilweise Probleme bereitet. Insbesondere in der der Fastnachts- und Karnevalskampagne 2022/2023 sorgte dies für Missverständnisse und Unsicherheiten bei Vereinen und Behörden.

Straßenkarneval in Heimbach-Weis

Nachdem sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ordnungs- und Polizeibehörden in insgesamt sechs über das Land verteilten Informationsveranstaltungen intensiv mit sicherheitsrelevanten Fragestellungen rund um die Organisation und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen beschäftigt hatten, gab es im November und Dezember korrespondierende Angebote für Verantwortliche von Fastnachts- und Karnevalsvereinen. Neben dem Innenministerium waren das Verkehrsministerium und Vertreter der Polizei bei den Informationsveranstaltungen beteiligt.

„Die an drei verschiedenen Standorten im Land durchgeführten Foren ‚Sicherheit bei Karnevalsumzügen‘ sind bei den Fastnachts- und Karnevalsvereinen auf großes Interesse gestoßen. Ich bin zuversichtlich, dass wir damit in der vergangenen Kampagne entstandene Irritationen und Unsicherheiten auflösen und die Handlungssicherheit stärken konnten“, sagte Innenminister Michael Ebling. „Zusammen mit den zuvor durchgeführten Regionalforen für die Ordnungs- und Polizeibehörden sei die Basis geschaffen, dass vor allem die vielen kleinen und mittleren traditionellen Umzüge in Rheinland-Pfalz in diesem Jahr strukturiert und nachvollziehbar geplant und sicher durchgeführt werden können“, so Minister Ebling weiter.

Inhaltliche Schwerpunkte der Foren waren die Veranstaltungssicherheit anlässlich von Umzügen und der Einsatz von Umzugswagen. Vermittelt wurden rechtliche und organisatorische Grundlagen für ein möglichst einheitliches Verständnis zu den Mindestanforderungen und den Rollen der an der Organisation und Durchführung von Umzügen Beteiligten. Auch konnten zahlreiche Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen bei Umzügen beantwortet und diesbezügliche Unklarheiten ausgeräumt werden. Darüber hinaus wurden praxisbezogene, vereinheitlichte Verfahrensweisen bei der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Fastnachtsumzügen vorgestellt. Hierbei wurde berücksichtigt, dass für die Vorbereitung und Durchführung von Großveranstaltungen regelmäßig andere Maßstäbe als für kleinere sowie mittlere Umzügen gelten. Schließlich hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmern Gelegenheit, in den intensiven Austausch und Dialog miteinander zu treten und sich untereinander zu vernetzen.

(PM MdI)