Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiautobahnstation Montabaur ist im Jahr 2025 im Vergleich zu 2024 ein leichter, statistisch nicht bedeutsamer Rückgang der Verkehrsunfälle festgestellt worden. Insgesamt wurden 1385 Verkehrsunfälle registriert, im Vorjahr waren es 1403. Davon entfielen 921 Unfälle auf die BAB 3 und 464 auf die BAB 48.
Das betreute Streckennetz umfasst auf der BAB 3 den Abschnitt von der Landesgrenze Hessen ab der Anschlussstelle Diez bis zur Landesgrenze Nordrhein-Westfalen an der Anschlussstelle Bad Honnef Linz. Hinzu kommt die BAB 48 vom Autobahndreieck Dernbach bis zum Kreuz Koblenz. Insgesamt bewegen sich die Zahlen im Bereich der Vorjahre und gelten als unauffällig.
Bei den schweren Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang wurden im Jahr 2025 zwei Fälle registriert, im Vergleich zu drei im Jahr 2024. Ein Unfall ereignete sich im Juni 2025 auf der BAB 3 in Fahrtrichtung Köln in Höhe der Anschlussstelle Bad Honnef Linz. Aufgrund einer Vollsperrung hatte sich ein Stau gebildet, in dessen Ende ein Transporter mit hoher Geschwindigkeit fuhr. Der Fahrer verstarb noch an der Unfallstelle.
Ein weiterer tödlicher Unfall geschah im Juli 2025 auf der BAB 3 in Fahrtrichtung Frankfurt am Main bei Oberhaid. Ein Pkw fuhr auf ein vorausfahrendes Fahrzeug auf, beide gerieten ins Schleudern. Der Fahrer des vorausfahrenden Pkw verstarb noch vor Ort, während Mitfahrer schwer verletzt wurden. Der Unfallverursacher stand unter Alkoholeinfluss.
Bei den Unfallursachen zeigen sich Veränderungen insbesondere durch angepasste Erfassungsregeln. So wird seit Anfang 2025 beim Thema Abstand ausschließlich der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug erfasst, während andere Abstandsverstöße nun unter sonstige Ursachen fallen. Auffällig bleibt, dass Geschwindigkeit, Abstand sowie Fehler beim Überholen oder Nebeneinanderfahren weiterhin zu den häufigsten Ursachen zählen.
Unfallhäufungsstellen wurden im Jahr 2025 nicht festgestellt. Allerdings kam es im Bereich Krunkel auf der BAB 3, bei Kilometer 55 bis 57,3 in Fahrtrichtung Köln, zu 17 Unfällen. In 13 Fällen war die Fahrbahn nass. Dabei wurden sechs Personen leicht verletzt, der Sachschaden lag bei rund 418000 Euro. In diesem Abschnitt gilt bereits eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit von 80 kmh bei Nässe.
Bei den Zielgruppen zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen. Die Zahl schwerer Verkehrsunfälle stieg auf 22 Fälle, wobei insgesamt 33 Personen schwer verletzt wurden. Konkrete Ursachen für diesen Anstieg konnten nicht eindeutig benannt werden.
Bei jungen Fahrern im Alter von 18 bis 24 Jahren wurden 276 Unfälle registriert, davon waren sie in 184 Fällen die Hauptverursacher. Die Gesamtzahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um 7,4 Prozent. Insgesamt wurden 48 junge Fahrer verletzt, ein Fahrer kam ums Leben, war jedoch nicht unfallverursachend.
Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Senioren ab 65 Jahren ging leicht zurück. Während im Jahr 2024 noch 199 Unfälle erfasst wurden, waren es 2025 insgesamt 183. Vier ältere Fahrer wurden schwer, 15 leicht verletzt.
Bei Unfällen unter Beteiligung von Lkw blieb das Niveau nahezu konstant. 525 Unfälle wurden im Jahr 2025 gezählt, im Vorjahr waren es 519. Insgesamt wurden dabei 101 Personen verletzt, zwei Menschen kamen ums Leben, 19 wurden schwer und 80 leicht verletzt.
Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss gingen zurück. 2025 wurden 13 entsprechende Fälle registriert, acht weniger als im Jahr zuvor. Zusätzlich ereigneten sich sechs Unfälle unter Drogeneinfluss, darunter vier unter THC. Insgesamt setzt sich damit der rückläufige Trend fort.
Deutlich gestiegen ist hingegen die Zahl der Unfallfluchten. 236 Fälle wurden im Jahr 2025 erfasst, im Vergleich zu 201 im Jahr 2024. Gleichzeitig verbesserte sich die Aufklärungsquote von 36,8 auf 41,9 Prozent.
Auch bei den Verkehrsverstößen zeigen sich Veränderungen. Während die Zahl der Strafanzeigen zurückging, stieg die Zahl der Ordnungswidrigkeiten deutlich an. Besonders im Fokus steht weiterhin das Thema Ablenkung im Straßenverkehr. Insgesamt wurden 910 Handyverstöße festgestellt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die erheblichen Gefahren hin. Bereits bei einer Geschwindigkeit von 130 kmh legt ein Fahrzeug in einer Sekunde rund 36 Meter zurück. Wer mehrere Sekunden auf das Handy schaut, fährt somit über eine längere Strecke ohne Sicht auf das Verkehrsgeschehen. Entsprechend wurde die Kontrolle solcher Verstöße als Schwerpunkt der Verkehrssicherheitsarbeit festgelegt.
Nicht nur das Telefonieren, sondern jede Nutzung von Geräten wie Smartphones, Tablets oder Navigationssystemen während der Fahrt ist untersagt, sofern sie mit einer nicht nur kurzen Blickabwendung verbunden ist. Aktuell liegt das Bußgeld bei 100 Euro und einem Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung oder Unfall erhöht sich das Strafmaß deutlich und kann auch ein Fahrverbot nach sich ziehen.
Die Polizei empfiehlt daher, mobile Geräte während der Fahrt außer Reichweite zu lagern, um Ablenkung zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
(PM POL, red [LW])