In den frühen Morgenstunden wurde ein 61-jähriger Pole gegen 02:00 Uhr in Nordrhein-Westfahlen durch Polizeibeamte kontrolliert. Bei dieser Kontrolle stand er bereits unter Alkoholeinfluss. Nachdem die Beamten in NRW die Weiterfahrt untersagten, setzte er sich anschließend darüber hinweg und wurde kurze Zeit später gegen 04:00 Uhr durch hiesige Polizeibeamte auf der Autobahn fahrend angetroffen und erneut kontrolliert.

Zu diesem Zeitpunkt stand er noch immer unter Alkoholeinfluss. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 1,6 Promille. Dem Beschuldigten wurde nach der Entnahme der dann zweiten Blutprobe der Führerschein entzogen. Damit er nicht weiterfahren konnte, wurde diesmal der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung, wurde er entlassen.

Am frühen Nachmittag, glaubte die Streifenwagenbesatzung ihren Augen nicht, als sie den Beschuldigten, den sie heute Morgen noch in ein nahegelegenes Motel fuhren, damit er dort seinen Rausch ausschlafen konnte, erneut auf der Autobahn fahrend in seinem PKW feststellten. Sie hielten ihn daraufhin an.

Der immer noch stark alkoholisierte 61-jährige wurde erneut mit zur Dienststelle genommen, wo ihm die dritte Blutprobe innerhalb von 12 Stunden entnommen werden musste. Der 61-jährige muss sich dann durch ein Taxiunternehmen vom Motel zum Abstellort des Pkw gefahren haben lassen, wo ihm offensichtlich ein Bekannter einen Ersatzschlüssel brachte.

Da der Beschuldigte keinerlei Unrechtsbewusstsein zeigt, weiterhin besoffen fährt und somit eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, wurde sein Pkw beschlagnahmt und der Verwertung zugeführt. Eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000 Euro kam ebenfalls neben dem Verlust seines Pkw hinzu.

(PM POL)