Die Bundesanwaltschaft hat am 04. September 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den deutschen Staatsangehörigen Jeremy R. erhoben.
Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, als Jugendlicher mit Verantwortungsreife (§§ 1, 3 JGG) eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben (§ 89a Abs. 1 und 2 Nr. 2 und 3 StGB). Zudem ist er wegen Terrorismusfinanzierung (§ 89c Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB) sowie Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz (§ 52 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 2 Buchst. a und b, Nr. 3 WaffG, § 40 Abs. 1 Nr. 3 SprengstoffG) angeklagt.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Jeremy R. plante, am 13. Mai 2022 einen rechtsextremistisch motivierten Anschlag auf ein von ihm besuchtes Gymnasium in Essen zu begehen. Dabei sollten Lehrer und eine größere Anzahl von Schülern getötet werden. Zur Umsetzung seines Vorhabens schaffte der Angeschuldigte wesentliche Materialien für Sprengvorrichtungen (Rohrbomben) an und informierte sich im „Darknet“ über deren Zusammenbau. Daneben verfügte er über Waffen, die bei dem Anschlag zum Einsatz gelangen sollten. Dazu gehörten Messer, Schlagringe, Macheten, Armbrüste nebst dazugehörigen Pfeilen sowie Luftdruck- und Schreckschusswaffen.
Jeremy R. konnte den von ihm geplanten Anschlag nicht durchführen, da er am Tag zuvor festgenommen wurde. Er befindet sich in Untersuchungshaft. Grundlage hierfür war zunächst ein Haftbefehl des Amtsgerichts Düsseldorf und seit dem 14. Juni 2022 der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen am 16. Mai 2022 wegen der besonderen Bedeutung des Falles an sich gezogen (vgl. Pressemitteilung Nr. 33 vom 16. Mai 2022).
(PM GBA)