„Sicher Unterwegs – eigene Vorsicht – bester Unfallschutz“. Dort wo Züge fahren ist kein Platz für Spiel und Abenteuer. Die Bundespolizei Trier möchte aus gegebenen Anlässen nochmals auf die Gefahren und richtiges Verhalten an Bahnanlagen hinweisen.

Oberster Grundsatz ist und bleibt: Bahnanlagen sind keine Orte für Abenteuer, Spiel und Spannung – es ist verboten sie zu betreten!

Am 8. Juni 2023 erlitt ein 36-Jähriger an der Schnellfahrstrecke im Bereich Nentershausen einen Stromüberschlag, als er sich unbefugt an den Gleisen aufhielt. Er erlitt sofort tödliche Verletzungen.

Am 18. und 19. Juni 2023 überquerten in den Bahnhöfen Trier und Bad Hönningen zwei 43- und 46-jährige Männer die Gleise. Die jeweiligen Lokführer leiteten Schnellbremsungen ein und konnten dadurch Schlimmeres verhindern.

Am 7. Juli 2023 wurde ein 48-Jähriger, als er neben den Gleisen spazieren ging, aufgrund der Sogwirkung von einem Zug erfasst und erheblich verletzt.

Züge erreichen Geschwindigkeiten jenseits der 250 km/h – was eine immense Sogwirkung mit sich zieht – und haben einen Bremsweg von mehreren hundert Metern. Sie können Hindernissen nicht ausweichen und sind erst spät zu hören.

Wie im Straßenverkehr gelten auch an Bahnübergängen klare Regeln – Rot, geschlossene Voll- oder Halbschranken heißen STOPP.

Mutproben, Selfies im Gleisbereich, das Abkürzen über Schienen, das Auflegen von Gegenständen oder das Klettern auf abgestellte Züge sind lebensgefährlich. So haben Bahn-Oberleitungen eine Spannung von 15.000 Volt – eine Steckdose zu Hause hat 230 Volt. Schon alleine bei bloßer Annäherung kann es zu einem lebensbedrohlichen oder im schlimmsten Fall tödlichen Stromüberschlag kommen.

Unsere dringende Bitte – auch an Eltern, Sorgeberechtigte, Lehr- und Erziehungspersonal: Sensibilisieren Sie sich und andere und denken Sie an die möglichen Gefahren an Bahnanlagen. Halten Sie sich und andere an, Hilfe zu leisten oder Hilfe zu holen, wenn jemand in Gefahr ist.

Wichtige Hinweise hierzu sind auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de nachzulesen.(PM POL)