Am 10.03.2023 konnte der amtsbekannte Beschuldigte zum wiederholten Male am Steuer seines PKW in Straßenhaus festgestellt werden. In der darauffolgenden Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass sich der selbige weiterhin nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis befindet. Zudem wurden Reste von Betäubungsmitteln im Fahrzeuginneren aufgefunden. Es wurden mehrere Strafanzeigen gegen den Beschuldigten gefertigt, zudem wurde sein PKW sichergestellt, um eine weitere Fahrt zu verhindern.

(PM POL)