Im Rahmen der Touristenfahrten auf der Nürburgring Nordschleife kam es zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw. Dadurch entstand ein leichter Sachschaden an beiden Fahrzeugen. Die Fahrzeugführer konnten sich nach Beendigung der Fahrt nicht untereinander einigen. Es wurde die Polizei hinzugerufen. Vor Ort wurde durch eine Streife der Polizeiinspektion Adenau festgestellt, dass einer der Pkw Kennzeichen angebracht hatte, welche nicht zu dem Fahrzeug gehören.

Da es sich um einen ausländischen Fahrzeugführer handelte, wurde nach Absprache mit dem Bereitschaftsstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Koblenz für den Verdacht der begangenen Straftat eine Sicherheitsleistung im mittleren dreistelligen Bereich einbehalten. Zudem wurde die Weiterfahrt untersagt. Das Fahrzeug wurde mittels Anhänger abtransportiert. Als Grund gab der Fahrzeugführer an, dass er aus rein optischen Gründen dieses Kennzeichen angebracht habe um sich nach Beendigung der Runde die Fotos im Internet anzusehen. Er sah anschließend ein, dass dieses Foto wohl sehr teuer geworden sei.

(PM POL)